(ots) - Anlässlich der heutigen Vorstellung einer Studie
Mainzer Universitätsmediziner zu den Auswirkungen nächtlichen
Fluglärms auf herzkranke Patienten erklärt Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen):
"Wir sehen mit Sorge, dass heute mit einer neuen Fluglärm-Studie
weitere Ängste in der Bevölkerung geschürt werden. Allein das
zugrundeliegende Untersuchungsdesign zeigt bereits, dass die Mainzer
Wissenschaftler die Erfolge von Politik und Luftverkehrswirtschaft
zur Reduktion nächtlichen Fluglärms ignorieren." So seien die
Testpersonen mit Lautstärkepegeln beschallt worden, die bei Umsetzung
der gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutzmaßnamen in Innenräumen
überhaupt nicht erreicht werden. "Die Luftverkehrswirtschaft setzt
nachweislich alle gesetzlichen Schallschutzmaßnahmen um und geht in
Sachen Schallschutz sogar über die gesetzlichen Regelungen hinaus",
so Beisel.
Die ADV warnt davor, die so zustande gekommenen Studienergebnisse
zu instrumentalisieren. "Fluglärm ist für die Flughäfen das
Umweltthema Nr. 1. Wir arbeiten intensiv daran, die Anwohner vor
Fluglärm zu schützen und den Lärm an den Standorten weiter zu
verringern. Dabei setzen die Flughäfen auf den aktiven und passiven
Schallschutz. Den Einsatz moderner Flugzeuge unterstützen wir durch
eine intelligente Weiterentwicklung der lärmabhängigen
Flughafenentgelte", erläutert Ralph Beisel. Auch weitere Initiativen
zum Lärmschutz unterstützten die deutschen Flughäfen, so etwa bei
optimierten Anflugverfahren und der Flugroutenplanung. Die
Zusammenarbeit zwischen Luftverkehrsunternehmen und Politik sei dabei
konstruktiv und führe zu spürbaren Entlastungen der Bevölkerung.
Insgesamt wurde das Schutzniveau durch die Novellierung des
Fluglärmschutzgesetzes im Jahre 2007 gerade beim Schutz vor Fluglärm
in der Nacht deutlich erhöht. Gegenüber den Verkehrsträgern Straße
und Schiene gelten die schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um
die Flughäfen.
Vor schnellen Forderungen nach weiteren Einschränkungen des
nächtlichen Flugbetriebs warnte Beisel. Um Deutschland an
internationale Warenströme anzubinden, brauche das Land Nachtflug an
ausgewählten Standorten: "Die globale Wirtschaft kennt keine Pausen.
Bei einem flächendeckenden Nachtflugverbot verlöre der Standort
Deutschland dramatisch an Bedeutung und der Luftverkehr würde ins
europäische Ausland abwandern." Die ADV unterstützt daher den Ansatz
des Balanced Approach der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
ICAO, nach dem Betriebsbeschränkungen erst als letztes Mittel
einzusetzen sind, wenn die Summe der anderen Maßnahmen nicht zu einer
akzeptablen Verringerung der Fluglärmbelastung führt.
Pressekontakt:
Dr. Heike van Hoorn
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