(ots) - Die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) ist in
Deutschland nicht verboten. Das geht aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die
innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte
die Regierung auf, "schnellstmöglich ein Betätigungsverbot gegen
diese Mördertruppe in die Wege" zu leiten. Das würde dazu beitragen,
dass heimkehrende Syrien-Kämpfer nicht mehr öffentlich für die
Organisation werben könnten, erklärte sie den Zeitungen der
Funke-Mediengrupe (Montagausgaben).
Der Bundesregierung seien keine "Organisations-, Steuerungs- und
Führungsstrukturen" der IS in Deutschland bekannt, ebenso wenig
Aufrufe zu Anschlägen in Europa. Lediglich Einzelpersonen
sympathisierten mit der Gruppierung. Es gebe allerdings eine Zunahme
der Propagandabeiträge in sozialen Medien wie Facebook und Twitter.
Wie aus der Antwort weiterhin hervorgeht, kann die Regierung unter
bestimmen Bedingungen deutschen Dschihadisten die Staatsbürgerschaft
entziehen. Das erlaubt das Gesetz schon heute, wenn ein Bürger
freiwillig ohne Erlaubnis der Bundeswehr für eine andere Armee "oder
einem vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates"
kämpft. Nach Angaben des Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang
Bosbach (CDU), wird geprüft, ob der Paragraf 28 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes auch für Personen gilt, die nicht für
einen Staat, wohl aber für "die Privatarmee einer Terrororganisation
kämpfen". Voraussetzung ist immer, dass der Betroffene die
Staatsbürgerschaft des Landes besitzt, für das er kämpft. Denn laut
Grundgesetz darf niemand mit der Ausbürgerung staatenlos werden.
Die Bundesregierung schätzt, dass bisher 400 Personen aus
Deutschland nach Syrien ausgereist sind, um dort zu kämpfen. Etwa ein
Drittel von ihnen ist inzwischen zurückgekehrt. Bei 40 Kämpfern lägen
Hinweise vor, dass sie in Syrien verstorben seien, "wobei in keinem
Fall eine behördliche Bestätigung vorliegt", so die Bundesregierung.
Außerdem hätten die deutschen Behörden seit April 2013 insgesamt 28
Personen an der Ausreise nach Syrien gehindert. Davon besaßen 18 die
deutsche Staatsbürgerschaft.
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