Natürlich kann auch in England der EU-Führerschein erworben werden, aber was ist mit der Meldepflicht, mit der es ja in Großbritannien nicht so weit her ist?
Ist der dort erworbene EU-Führerschein legal?
(firmenpresse) - Natürlich kann auch in England der EU-Führerschein erworben werden, aber was ist mit der Meldepflicht, mit der es ja in Großbritannien nicht so weit her ist?
Ist der dort erworbene EU-Führerschein legal?
Hier gibt die EU Richtlinie 91/439 klar Auskunft: die britische Krone darf nur eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn der Betroffene auch einen 2. Wohnsitz in GB hat. Da GB es nicht so genau nimmt mit dem Wohnsitz, denn England hat weder ein Einwohnermeldeamt noch kennt England ein Meldegesetz (185 Tageregelung), somit kann und wird der Englische EU Führerschein direkt “wiedererteilt” -
Die Wiedererteilung erfolgt ohne Anreise nach England und ohne erneute Prüfung.
Ergänzend dazu sagt die §28 der Fahrerlaubnisverordnung, dass jeder der in England einen Führerschein erwarb, diesen auch und der Bundesrepublik nutzen darf, wenn er sich hier dauerhaft niederlässt.
Somit sind diese EU-Führerscheine der britischen Krone legal. Es gibt jedoch ein paar „kleine“ Vorteile gegenüber den Führerscheinen aus dem Ostblock. Da die britische Krone kein Meldegesetz und kein Einwohnermeldeamt kennt, verwischt die 185 Tage Frist.
Aber es soll nicht verhehlt werden, dass auch schwarze Schafe ihr illegales Unwesen, besonders mit den unbekannten Modalitäten auf der Insel treiben.
Hier tut sich besonders eine Firma hervor, die sich den Anschein besonderer Seriösität gibt, in dem sie dem Klienten suggeriert, es handele sich um eine Anwaltskanzlei. Wer jedoch weiter sieht, wird feststellen, dass es sich lediglichum eine Briefkastenadresse handelt und die Telefonnummer zu einem Callcenter gehört welches auch Kaffeemaschinen und Versicherungen verkauft. Ein Impressum wird ebenso vermisst.
Die Zahlungsmodalitäten sind genau so merkwürdig. Da wird Vorkasse in Bar verlangt, abgerechnet wird auf einem Autobahnparkplatz. Manchmal auf wird der Betrag via Western Union oder anderer Barzahlungssysteme gefordert, bei denen der Empfänger nicht nachwollziehbar ist. So wird jegliche Steuerrrecht umgangen!
Bei all den Merkwürdigkeiten muss sicher nicht noch erwähnt werden, das der Klient nie einen englischen Führerschein in Händen halten wird. Es handelt sich um eine reine Abzockermasche mit der Not der Leute.
Natürlich kann aufgrund der genannten Umstände die Leistung auch nicht eingeklagt werden, da kein Firmeninhaber oder ähnliches ladungsfähig greifbar ist!
Wie läuft der Erwerb des EU-Führerscheins in England denn nun legal ab und wer darf ein solches Papier legal und rechtssicher erwerben?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass man schon mal in Besitz eines gültigen Führerscheins war und somit eine Führerscheinprüfung abgelegt hat. Selbstverständlich müssen etwaige Sperrfristen ebenfalls abgelaufen sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann man in England einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Da England weder über ein Meldegesetz noch ein Einwohnermeldeamt verfügt, wird der EU-Führerschein ausgestellt, unter der Voraussetzung, dass man schon einmal in Besitz eines gültigen Führerscheines in einem EU. Staat war. Der Führerschein allein bestätigt, dass alle Gesetze und Richtlinien eingehalten wurden.
Mit einem im EU-Ausland erworbenem Führerschein, darf man auch rechtssicher in Deutschland fahren. Die MPU darf bei der Benutzung eines EU-Führerscheines nicht vorausgesetzt werden, denn das OVG Rheinland-Pfalz Koblenz NZV 2005, 605 ff. (Beschluss v. 15.08.2005 – 7 B 11021/05.OVG) stellte im Eilbeschluss fest, dass ein behördliches Nutzungsverbot in der Erwartung aufgehoben wird, dass die Anwendung der deutschen Vorschriften zur MPU für einen ausländischen EU Führerschein ohne MPU nicht Bestand haben wird.
Im Klartext heißt das : Die MPU Anordnung gilt nur für den Wiedererwerb eines deutschen Führerscheines, nicht für den Erwerb eines EU-Papieres.
Man muss sich nicht selber um die Details kümmern, es gibt Agenturen, wie zum Beispiel tarabas68 ( http://www.england-wiedererteilung.de ) mit dem Inhaber Rolf Herbrechtsmeier, die alle Formalitäten legal und rechtssicher Erledigen und Ihnen somit sogar die Anreise ersparen, wie erwähnt, es gibt kein Meldegesetz.
Tarabas 68 mit Rolf Herbrechtsmeier sorgt seit fast einer Dekade dafür, dass sie einen rechtsgültigen EU Führerscheins oder eine EU Fahrerlaubnis erhalten können. In Kooperation mit Fahrschulen in Tschechien, mit denen wir schon seit Jahren zusammen arbeiten, sorgen wir dafür, dass sie LEGAL eine EU-Führerschein erwerben können.
Rolf Herbrechtsmeier gilt als Erfinder des legalen EU-Führerscheins in Deutschland und erstritt dafür vor dem EUGH eine Bestätigung wie auch die Konkretisierung der Regeln.
Qualität, die Zufriedenheit und Rechtssicherheit für unsere Kunden ist unsere Profession!
Profitieren sie von unseren Erfahrungen und guten Kontakten in der Tschechischen Republik, denn wir sind von Anfang an dabei und garantieren für den seriösen, problemlosen und legalen Erwerb des EU Führerscheins
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