(ots) - Vom neuartigen Lärmschutz-Produkt bis zum
ganzheitlichen Gesundheitsprogramm: Betrieblicher Arbeitsschutz hat
viele Gesichter. Damit gute Beispiele Schule machen, rufen Bund,
Länder und gesetzliche Unfallversicherung Betriebe in Deutschland ab
sofort dazu auf, sich um den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 zu
bewerben. Mit der branchenübergreifenden Auszeichnung würdigen die
Ausrichter innovative Lösungen, die Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz wirksam fördern. Bewerbungsschluss für den mit insgesamt
40.000 Euro dotierten Preis ist der 15. Januar 2015.
Jedes Jahr verlieren deutsche Betriebe rund 92 Milliarden Euro an
Bruttowertschöpfung durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle - so das
Ergebnis einer Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA). Um Fehlzeiten zu verringern, beschäftigt viele
Unternehmer die Frage, wie sie Arbeitsunfälle wirksam vermeiden, aber
auch die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Beschäftigten aktiv
fördern können.
Vor diesem Hintergrund würdigt der alle zwei Jahre ausgelobte
Deutsche Arbeitsschutzpreis kluge Ideen und neuartige Produkte, die
zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen.
Mitmachen lohnt sich: Mit Preisgeldern von insgesamt 40.000 Euro
unterstützen die Ausrichter vorbildliche Betriebe dabei, ihr
Engagement für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit fortzusetzen. Denn
Unternehmen, die sich aktiv für die Gesundheit ihrer Beschäftigten
engagieren, reduzieren nicht nur nachweislich ihre Krankenstände. Sie
fördern auch die Motivation der Belegschaft und tragen damit
langfristig zu einem gesunden Betriebsklima bei.
Wie wirksamer Arbeitsschutz in der Praxis aussieht, zeigt ein
Blick auf die aktuellen Preisträger: Der Energieversorger Wintershall
beispielsweise hat an diversen Standorten ein
"Ein-Mann-Transportsystem für Gasflaschen" eingeführt - ein Team von
Beschäftigten hatte die rückenschonende Hebevorrichtung entwickelt,
mit der sich die fast mannshohen Druckgasflaschen sicher und
rückenschonend verladen lassen. Auch das Jobcenter Hof Stadt gehört
zu den Vorreitern in punkto Gesundheitsfürsorge: Um seine 64
Beschäftigten besser vor psychisch belastenden Arbeitssituationen zu
schützen, hat es 2012 ein umfangreiches Sicherheitskonzept
eingeführt. Beide Unternehmen wurden 2013 mit dem Deutschen
Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet.
Bis zum 15. Januar 2015 können sich Unternehmen, Einzelpersonen
und Institutionen aller Größen und Branchen um den Deutschen
Arbeitsschutzpreis 2015 bewerben. Eine unabhängige Expertenjury aus
Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft bewertet in den
darauffolgenden Monaten die eingereichten Beiträge und nominiert bis
zu zwölf Betriebe und Einrichtungen. Die vier Gewinner werden am 27.
Oktober 2015 auf der A+A, der weltweit wichtigsten Fachmesse für
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, bekannt gegeben.
Die Teilnahmebedingungen im Ãœberblick:
- Der Deutsche Arbeitsschutzpreis wird an "kleine und mittlere
Unternehmen" (1 bis 499 Beschäftigte) sowie "große Unternehmen"
(ab 500 Beschäftigte) vergeben.
- Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Institutionen jeder
Größe, Branche und Rechtsform sowie Einzelpersonen.
- Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2015.
- Die Gewinner werden am 27. Oktober 2015 auf der Messe A+A in
Düsseldorf öffentlich ausgezeichnet.
- Weiterführende Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie
unter: www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de.
Ãœber den Deutschen Arbeitsschutzpreis:
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis (DASP) ist Teil der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie, in der Bund, Länder und
Unfallversicherungsträger ihre Aktivitäten zum betrieblichen
Arbeitsschutz zusammenführen. Träger des DASP sind das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Stefan Boltz, Tel.: 030/288763768, E-Mail: presse(at)dguv.de
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Birte Hinz, Tel: 0385/588 9381, E-Mail: lasi(at)sm.mv-regierung.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressestelle, Tel.: 030/18 527 21 90, E-Mail: presse(at)bmas.bund.de