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Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)
betont die Notwendigkeit für Unternehmen, individuelle Lösungen zum
angemessenen Umgang mit stressbezogenen Belastungen zu finden. "Jedes
Unternehmen hat andere Rahmenbedingungen. Was für ein Großunternehmen
möglich ist, kann nicht identisch für ein kleineres Unternehmen
umgesetzt werden, " erklärt Dr. Catharina Stahn, wissenschaftliche
Expertin vom ifaa.
"Die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das
bestehende Arbeitsschutzgesetz gibt bereits einen Rahmen vor, "
erklärt Stahn weiter. "Die Umsetzung muss betriebsspezifisch in
Zusammenarbeit der Sozialpartner erfolgen. Eine allgemeine Verordnung
ist nicht zielführend."
Stress aufgrund der aktuellen Arbeitsanforderungen lässt sich
nicht ausschließen. Durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren
können sich ungünstige stressbezogene Folgen ergeben. Die damit
einhergehenden möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind
nicht abschließend erforscht. Es besteht weiterhin Forschungsbedarf,
um Ursachen und Wechselwirkungen beurteilen zu können. Ein Faktor,
der die aktuelle Diskussion mit bestimmt, ist die ständige
Erreichbarkeit. Einer Studie der DAK* zufolge ist das ein Thema, von
dem nicht die Masse der Arbeitnehmer betroffen ist. So fühlen sich
von denjenigen, die nach Feierabend noch mit dienstlichen E-Mails
oder Telefonanrufen kontaktiert werden, nur 4,3 % belastet. Das
zeigt, wie unterschiedlich hoch die Belastungsschwellen für jeden
einzelnen sind.
Gerade für das Thema psychische Belastung besteht der Bedarf an
gesicherten Erkenntnissen zu Belastungsschwellen. Gleichzeitig ist es
eine enorme Herausforderung, diese Schwellen für alle Faktoren und
für alle Arbeitnehmer auszumachen. "Außer Acht gelassen wird auch der
Aspekt, dass jeder Mensch unterschiedlich auf Stressoren reagiert und
andere Belastungen, z. B. aus dem Privatleben, auf das individuelle
Befinden einwirken. Ebenso können Arbeitsanforderungen bei der einen
Person zu Stress führen, während sich eine andere Person dadurch
motiviert und angespornt fühlt. Eine Festlegung auf den Arbeitsplatz
als alleinigen Grund für Überforderung ist nicht möglich," stellt die
Expertin vom ifaa fest.
* DAK 2013, Gesundheitsreport 2013, www.dak.de
Pressekontakt:
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