(ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die
geplante finanzielle Unterstützung für Kommunen, die durch starke
Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien besondere soziale
Herausforderungen zu bewältigen haben. Zugleich übt der Verband
Kritik an der auffällig "populistischen Attitüde" des heute im
Kabinett vorgestellten Abschlussberichts des Staatssekretärsausschuss
zur Sozialleistungsinanspruchnahme durch EU-Zuwanderer. Der
Paritätische fordert die Bundesregierung auf, von den geplanten
Restriktionen bei der Gewährung von Sozialleistungen Abstand zu
nehmen.
"Dass der Bund den besonders betroffenen Kommunen finanzielle
Unterstützung zusichert, ist ein wichtiges Signal, dass man sich zu
seiner humanen Verantwortung bekennt. Umso unverständlicher sind
Vorschläge wie Wiedereinreiseverbote oder zusätzliche Hürden bei der
Kindergeld-Beantragung. Es gibt keinen flächendeckenden
Sozialleistungsbetrug. Die angekündigten ordnungspolitischen
Restriktionen sind daher vor allem heiße Luft. Wir sollten uns davor
hüten, auf diese Art Vorurteile in der Bevölkerung gegen Rumänen und
Bulgaren zu schüren", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Gesamtverbandes. Die Beratungspraxis zeige: "Die
Menschen wollen arbeiten und für sich und ihre Familien eine Zukunft
aufbauen. Auch die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit belegen,
dass von einem massenhaften Missbrauch der Sozialsysteme keine Rede
sein kann", so Schneider.
Der Verband weist daraufhin, dass bereits jetzt ausreichend
Sanktionsmöglichkeiten bestehen, um Missbrauch von Sozialleistungen
zu unterbinden. "Die Sozialgesetzbücher sehen für alle
Arbeitssuchenden - auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger -
Sanktionsmöglichkeiten vor, um eine vorgetäuschte Arbeitssuche zu
unterbinden. Es besteht keine Notwendigkeit für Verschärfungen", so
Schneider. Auch die Hürden zum Zugang zu Kindergeld seien für
EU-Zuwanderer schon jetzt so hoch, dass ein irregulärer Bezug für
Kindergeld kaum möglich sei. Aktuell müssten EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger teilweise bis zu einem Jahr auf die Auszahlung von
Kindergeld in Deutschland warten. Die geplanten Maßnahmen wie
beispielsweise Wiedereinreiseverbote für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
oder die zeitliche Befristung des Aufenthalts bei nicht erfolgreicher
Arbeitssuche, seien darüber hinaus mit dem Grundprinzip der
Freizügigkeit bzw. einer innereuropäischen Solidarität nicht
vereinbar, warnt der Verband.
Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, von den
geplanten Restriktionen Abstand zu nehmen und bekräftigt die
Forderung, stattdessen umgehend den pauschalen und automatischen SGB
II-Leistungsausschluss arbeitssuchender EU-Bürger zu korrigieren.
"Die Unterstützung besonders von Zuwanderung betroffener Kommunen auf
der einen Seite sowie gezielte Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen
für EU-Zuwanderer zur schnellen Arbeitsmarktintegration auf der
anderen, das sind die zwei Hebel, an denen wir ansetzen müssen",
fordert Schneider.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, eMail: pr(at)paritaet.org