(ots) -
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat heute eine
Untersagungsverfügung der Hamburger Uber aus formellen Gründen
abgelehnt. Damit steht der beliebte Fahrdienst Uber weiter den
Hamburgern und ihren Gästen in der Stadt zur Verfügung. In seiner
Begründung wies das Gericht darauf hin, dass die Rechtsgrundlage für
die Untersagung Vorschriften seien, deren Zuständigkeit in Hamburg
bei den Bezirksämtern liege. Die angefochtene Verfügung habe aber die
Wirtschaftsbehörde als Aufsichtsbehörde für das Verkehrsgewerbe
erlassen.
Obwohl die populäre App immer mehr an Popularität bei Fahrern und
Fahrgästen gewinnt, ist sie zuletzt bei Behörden in einigen deutschen
Städten auf Widerstände gestossen.
Dabei ist gerade Deutschland einer der für Uber am schnellsten
wachsenden Märkte in Europa, alleine seit Jahresbeginn haben sich die
Anmeldungen verfünffacht. So passt die heutige Entscheidung des
Hamburger Gerichts zur gestrigen Ankündigung von Uber, in weitere
Metropolen zu expandieren.
Fabien Nestmann, Deutschlandsprecher für Uber, sagt dazu: "Wir
freuen uns sehr darüber, auch weiterhin unseren innovativen Service
in deutschen Städten anbieten zu können. Dies sorgt für mehr
Wettbewerb und somit einem besseren Service, von dem Fahrer und
Fahrgäste profitieren."
Pressekontakt:
Michel Doermer - +49-692-380-956