(ots) - Grüne: Deutschland riskiert Millionenstrafe
wegen schlechter Gewässerqualität
Agrarpolitischer Sprecher fordert Regierung zum Handeln bei
Nitrat-Problem auf
Osnabrück.- Die Grünen im Bundestag kritisieren den mangelnden
Einsatz der Bundesregierung für bessere Gewässerqualität in
Deutschland. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Donnerstag) sagte der agrarpolitische Fraktionssprecher Friedrich
Ostendorff: "Die Bundesregierung riskiert damit tägliche
Strafzahlungen in Höhe von 120 000 Euro und eine Einmalzahlung von 28
Millionen Euro, wie 2007 in Frankreich bereits geschehen." Die
EU-Kommission hatte im Juli die zweite Stufe eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik eingeleitet,
weil die Nitratwerte in Gewässern zu hoch sind. Bis zum 11. September
muss Deutschland eine Verbesserung der Situation erreichen, sonst
droht Brüssel mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Ostendorff verwies in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" auf den
Entwurf einer Düngeverordnung aus dem
Bundeslandwirtschaftsministerium. Dieser sei vollkommen unzureichend,
um die Probleme zu lösen, so die Einschätzung des Agrarexperten. Er
forderte die Bundesregierung auf, die Einarbeitungszeit von Gülle in
den Boden auf eine Stunde zu beschränken. Bislang seien vier Stunden
vorgesehen. Ostendorff sagte, durch ihr Nichthandeln gefährde die
Bundesregierung das Grundwasser und die Natur. Besonders in
viehdichten Regionen drohten höherer Trinkwasserpreise, wenn das
Wasser gereinigt werden müsste. "Der Bundeslandwirtschaftsminister
Christian Schmidt versucht der EU-Kommission den schwarzen Peter
zuzuschieben, anstatt den Bäuerinnen und Bauern zu verdeutlichen,
dass Veränderungen zum Schutz der Umwelt notwendig sind."
Am Montag hatte der EU-Umweltkommissar Janez Potocnik im Gespräch
mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" bemängelt: "Die Umsetzung der
Nitrat-Richtlinie in Deutschland ist für uns nicht zufriedenstellend.
Die Wasserqualität deutscher Gewässer ist insgesamt
besorgniserregend." Auch er kritisierte, Deutschland habe bislang
keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, dies zu ändern. Eine
Sprecherin der Kommission bestätigte der NOZ, dass Brüssel bislang
noch keine Stellungnahme der Bundesrepublik zu gegangen sei. Auf
Basis derer soll dann entschieden werden, ob Deutschland verklagt
wird.
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