(ots) - Mit der bislang höchsten gewährten Förderung
unterstützt der von der Liga - Fußballverband e.V. gegründete Pool
zur Förderung innovativer Fußball- und Fankultur (PFiFF) ein Projekt
für Fankultur und -Begegnung aus Augsburg. Das Präventionsprojekt
"Augsburg Calling" erhält von PFiFF eine finanzielle Unterstützung in
Höhe von 50.000 Euro. Damit setzen Ligaverband und DFL Deutsche
Fußball Liga die mit der Innenministerkonferenz vereinbarte Förderung
neuer Präventions-ansätze weiter konsequent um.
Im Vorfeld des Bundesliga-Spiels FC Augsburg gegen Borussia
Dortmund überreicht DFL-Geschäftsführer Andreas Rettig heute im
Beisein des Oberbürgermeisters der Stadt Augsburg, Dr. Kurt Gribl,
einen Scheck an den Leiter der Faninitiative "Augsburg Calling",
Gerhard Seckler.
Vor jedem Heimspiel des FC Augsburg lädt "Augsburg Calling"
Gästefans zu einer Stadtführung mit anschließender Fahrt zum Stadion
ein. Nach dem Spiel können geknüpfte Kontakte bei einer gemeinsamen
Feier vertieft werden. Neben mit den Kids-Clubs der Gastvereine
abgestimmten Kinderprogrammen bietet das Projekt auch barrierefreie
Stadtführungen für Behinderte an. Ziel der Initiative ist es, einen
Regionen übergreifenden Kulturaustausch zwischen den Fans zu fördern.
"Das Projekt ist vorbildlich", sagt DFL-Geschäftsführer Andreas
Rettig. "Augsburg Calling verbindet Fankultur mit dem Präventions-
und Inklusionsgedanken. Fans feiern über Club-Grenzen hinweg und
lassen Vorurteile und Lagerdenken gar nicht erst entstehen."
In enger Abstimmung mit dem FC Augsburg arbeitet "Augsburg
Calling" mit zahlreichen Kooperationspartnern zusammen, darunter die
Stadt Augsburg und die Regio Augsburg Tourismus GmbH.
Der Ligaverband stellt PFiFF jährlich 500.000 Euro für die
Förderung ausgewählter Fanprojekte zur Verfügung. Die Entscheidung,
welche Projekte von PFiFF gefördert werden sollen, trifft der
Ligaverband mit wissenschaftlicher Unterstützung der Fachhochschule
Potsdam. Die ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur (EXIT) und das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrheinwestfalen
werden ebenfalls in die Entscheidungsfindung einbezogen.
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