PresseKat - Wussten Sie eigentlich, dass Selbstständige bei Unfällen während der Arbeit keine gesetzliche Abs

Wussten Sie eigentlich, dass Selbstständige bei Unfällen während der Arbeit keine gesetzliche Absicherung haben?

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(ots) - Wer sich bei der Arbeit versehentlich
verletzt, ist durch den gesetzlichen Unfallschutz abgesichert - so
glauben die meisten. Anders liegt der Fall jedoch bei
Selbstständigen: Weil sie keine Sozialversicherung zahlen, gilt für
sie der gesetzliche Unfallschutz nicht. Dabei ist das Risiko einer
folgenschweren Verletzung für Selbstständige und Freiberufler
keineswegs geringer. CosmosDirekt erklärt, warum eine private
Absicherung gerade für Selbstständige wichtig ist.

- Unfälle passieren - ob bei der Arbeit, zu Hause, beim Sport oder
im Urlaub. Arbeitsunfälle treffen Selbstständige ohne privaten
Schutz hart: Sie tragen das Risiko zu 100 Prozent -
Verdienstausfälle und hohe Folgekosten können schnell zum
finanziellen Aus führen.
- Eine private Unfallversicherung lässt sich mit unterschiedlichen
Bausteinen individuell zusammenstellen. Dies können u.a. eine
einmalige Leistungszahlung bei Invalidität, eine lebenslange
monatliche Rente oder ein Krankenhaustage- und Genesungsgeld
sein.
- Wer darüber hinaus auch den Krankheitsfall absichern möchte,
sollte zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen. Denn Selbstständige und Freiberufler haben in der
Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche
Erwerbsminderungsrente.

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: http://ots.de/LTSIm

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Datum: 29.08.2014 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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