Durch ein Scheidungsverfahren fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind im ganzen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland deckungsgleich. Alle Rechtsanwälte sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Abweichende Vereinbarungen dürfen einzig zu höheren, nicht aber zu niedrigeren Gebühren getroffen werden.
(firmenpresse) - Durch ein Scheidungsverfahren fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind im ganzen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland deckungsgleich. Alle Rechtsanwälte sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Abweichende Vereinbarungen dürfen einzig zu höheren, nicht aber zu niedrigeren Gebühren getroffen werden.
Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung können die Kosten reduziert werden. Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung braucht nur derjenige einen Fachanwalt für Familienrecht, der die Scheidung einreicht. Dies ist möglich wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind, dass der Bund fürs Leben geschieden werden soll und Sie seit einem Jahr von Ihrem Ehegatten getrennt leben. Zur Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung können Sie entweder einen persönlichen Termin in meinem Büro festlegen oder die Möglichkeit nutzen, Ihre Ehescheidung online zu beauftragen.
Kostenlose Scheidung für Geringverdiener und Bezieher von Sozialleistungen
Falls Sie nur über geringe Einkünfte verfügen oder Sozialleistungen beziehen, besteht die Chance, für Ihre Scheidung Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht werden dann von der Staastkasse übernommen. Gerne beantrage ich für Sie die Verfahrenskostenhilfe und übernehme die gesamte Abwicklung kostenlos für Sie.