(ots) - Viele Jugendliche starten zurzeit in ihr
Berufsleben. Mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung erhalten die
Berufsstarter einen Sozialversicherungsausweis von der
Rentenversicherung. Die in diesem wichtigen Dokument enthaltenen
Daten, welche der Rentenversicherung gemeldet wurden, sollten genau
überprüft werden. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, werden die
Beiträge für die spätere Rente von Anfang an richtig verbucht. Darauf
weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Der Sozialversicherungsausweis wird bei erstmaliger
Beschäftigungsaufnahme von der Krankenkasse beim
Rentenversicherungsträger beantragt, der ihn dann per Post
verschickt. Ändern sich Familien- oder Vorname, wird von der
Krankenkasse ein neuer Ausweis angefordert und ebenfalls von der
Deutschen Rentenversicherung versandt. Wer seinen Ausweis verliert,
muss ihn neu beantragen. Ansprechpartner ist hier ebenfalls die
Krankenkasse.
Weitere Auskünfte zum Sozialversicherungsausweis und anderen
Themen erteilen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in
den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon
unter 0800 1000 4800. Informationen gibt es auch unter
www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865 89178
Fax: 030 865 27379
Mail: pressestelle(at)drv-bund.de