PresseKat - Umweltbundesamt und Herstellerverbände fordern Austausch älterer Öfen

Umweltbundesamt und Herstellerverbände fordern Austausch älterer Öfen

ID: 1102073

(ots) - Neue Feuerstätten senken
Schadstoffausstoß um bis zu 85 Prozent - Fortschritte in der
Gerätetechnik steigern den Wirkungsgrad

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. sowie
die EFA Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V.
unterstützen die Forderung des Umweltbundesamtes, ältere Feuerstätten
- hierzu zählen unter anderem Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine -
bald auszutauschen, um die Schadstoffbelastung, insbesondere durch
Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO), zu reduzieren.

Aufgrund der 1.BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen) müssen bereits Ende 2014 alle privaten
Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 (Datum auf dem Typschild)
erfolgte, entweder mit einem Staubfilter ausgerüstet oder stillgelegt
werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Darüber
hinaus gelten folgende Fristen:

-Typprüfung des Ofens von 1975 bis einschließlich 1984:
Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2017;

-Typprüfung von 1985 bis einschließlich 1994: Austausch,
Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2020;

-Typprüfung von 1995 bis zum 21. März 2010: Austausch,
Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2024.

Die beiden Herstellerverbände empfehlen jedoch - unabhängig von
den jeweiligen Fristen - ältere Geräte bereits jetzt oder zeitnah
auszutauschen, da sie den größten Teil der Emissionen verursachen und
überdies unwirtschaftlich sind. Denn die Verbrennungstechnik hat in
den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt. So benötigt ein
moderner Kaminofen deutlich weniger Brennstoffe als seine Vorgänger
aus den 70er und 80er Jahren. Zudem wurde der Emissionsausstoß um bis
zu 85 Prozent gesenkt.

Letztlich spielt aber auch die richtige Handhabung für den
emissionsarmen Betrieb eine wichtige Rolle. So dürfen generell nur




unbehandeltes, trockenes Holz mit einer Restfeuchte von unter 25
Prozent sowie andere in der Bedienungsanleitung des Herstellers
genannte Brennstoffe verfeuert werden. Abfälle und behandeltes Holz
hingegen darf nicht verbrannt werden.

Um ganz sicher zu gehen, dass technisch alles in Ordnung ist,
sollte man darüber hinaus vor Beginn der Heizperiode seinen Ofen von
einem Fachbetrieb inspizieren und warten lassen. Dann kann das
Kaminfeuer auch weiterhin lodern und für angenehme Wärme sorgen.

Mehr unter www.hki-online.de, www.ratgeber-ofen.de und
www.efa-europe.com



Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Désirée Kalkowski
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69-25 62 68-105
Fax: +49 (0) 69-25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de

EFA Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V.
Heike Utsch
Mainzer Straße 12
D-56068 Koblenz
Tel.: +49 (0) 261-100 40 67
Fax: +49 (0) 261-100 40 62
E-Mail: mail(at)efa-europe.com

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0) 221-42 58 12
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Datum: 01.09.2014 - 11:10 Uhr
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