PresseKat - Trotz Ehevertrages ist eine Anpassung nachehelicher Unterhaltszahlungen im Alter möglich

Trotz Ehevertrages ist eine Anpassung nachehelicher Unterhaltszahlungen im Alter möglich

ID: 1102737

Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse können zu einer Abänderung von Unterhaltszahlungen führen, auch wenn vertraglich etwas anderes geregelt war.

(firmenpresse) - Erhebliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse können zu einer Anpassung von Unterhaltszahlungen führen, dies gilt selbst dann, wenn vertraglich oder in einem gerichtlich protokollierten Vergleich etwas anderes geregelt worden ist.

Eine wesentliche Änderung kann z.B. das fortgeschrittene Alter des Unterhaltspflichtigen und die damit einhergehende finanzielle Einbuße sein.

Folgender Sachverhalt lag dem OLG Koblenz, Beschl. v. 18.06.2014 ? 9 UF 34/14 zu Grunde:

Der 77-jährige unterhaltspflichtige Antragsteller begehrte eine Änderung einer notariellen Urkunde über die Zahlung nachehelichen Unterhalts ab dem Jahr 2013.

Die Ehe ist 2005 geschieden worden. Anlässlich der Scheidung hatten die Eheleute durch notariellen Vertrag u.a. die Übertragung einer gemeinsamen Immobilie auf den Ehemann und die Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts von ? 1000,00 durch den Ehemann vereinbart.

Die 1.Instanz wies den Abänderungsantrag zurück.

Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte Erfolg. Der zuständige Familiensenat des Oberlandesgerichts Koblenz war der Ansicht, die notarielle Vereinbarung der Eheleute sei nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage wegen einer Änderung der tatsächlichen wesentlichen Verhältnisse abzuändern.

Die Eheleute gingen bei Abschluss des Vertrags davon aus, der damals bereits fast 69 Jahre alte, als selbständiger Bauingenieur tätige Ehemann, werde dauerhaft weiterhin seiner Erwerbstätigkeit ausüben. Daraus folge nach Auffassung des Oberlandesgerichts aber nicht die Berücksichtigung der daraus erzielten Einkünfte für den Unterhalt der Ehefrau auf eine unabsehbare Zeitspanne.

Unter Berücksichtigung des gesundheitlichen Zustands und der finanzielle Situation
(weniger als 500 ? monatlich) könne der Unterhaltspflichtige durch die Erwirtschaftung von Einkünften aus seiner selbstständigen Tätigkeit, lediglich seinen angemessenen eigenen Lebensbedarf sicherstellen.








Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers gelegen. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Familienrechtskanzlei u.a. für Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Dr. Unger & Kollegen in Moers.
Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden



Leseranfragen:

Haagstr. 10, 47441 Moers



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Ein Label für mehr Transparenz WWW.CLLB-Schiffsfonds.de: Vorläufiges Insolvenzverfahren über HCI Euroliner II  MS Jork Ruler und MS Jork Reliance eröffnet
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 02.09.2014 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1102737
Anzahl Zeichen: 2371

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Unger
Stadt:

Moers


Telefon: 02841/3911929

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Trotz Ehevertrages ist eine Anpassung nachehelicher Unterhaltszahlungen im Alter möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Dr. Unger & Kollegen/ Familienrecht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Anwaltskanzlei Dr. Unger & Kollegen/ Familienrecht