(ots) - Mehr als zehn Jahre nach dem ersten
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erscheint eine Reform mehr als
überfällig. Nach dem Fiasko von 2010 gibt es derzeit einen weiteren
Versuch, den Jugendmedienschutz zu modernisieren, ihn der digitalen
Welt anzupassen. Kein leichtes Unterfangen vor dem Hintergrund, "dass
sich das tatsächliche Gefährdungspotenzial der Jugend zunehmend ins
Internet verlagert", heißt es in der aktuellen Ausgabe "M Menschen
Machen Medien 6/2014". Ein kaum zu überblickender Instanzendschungel
erschwert offenbar die Wirksamkeit von Verbotsmechanismen. Und
Skeptiker fragen berechtigt, ob die "Kultur des Verbietens" nicht
zunehmend von "einer Kultur der Eigenverantwortung" abgelöst werden
sollte.
Scheinselbstständigkeit ist hierzulande weit verbreitet. Auch in
fast allen Redaktionen gibt es sogenannte Feste Freie, die dieselbe
Arbeit machen wie ihre regulär beschäftigten Kolleginnen und
Kollegen, aber ohne Arbeitsvertrag, nicht
sozialversicherungspflichtig und oft für weitaus weniger Geld. M
berichtet über die zum Ippen-Konzern gehörende
Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA). Nach einer Prüfung durch
die Rentenversicherung wurden dort etwa ein Dutzend Freiberufler fest
angestellt.
Das Wort "ausschließlich" setzt Grenzen. Das gilt auch für das
Mindestlohngesetz, hebt M in einem Bericht hervor. Im Gesetz heißt
es, dass von der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns bis 2017 nur
die Zeitungszustellerinnen und -zusteller ausgenommen sind, die
"ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften", auch
Anzeigenblätter mit redaktionellem Inhalt, "an Endkunden zustellen".
Schlussfolgerung von ver.di: Die meisten der rund 300 000
Zeitungzusteller in Deutschland haben ab 2015 Anspruch auf den vollen
gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Denn sie tragen
auch Werbematerial und Postsachen aus.
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