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Die Anzahl erteilter Aufträge im Täter-Opfer-Ausgleich stieg
landesweit von 2007 bis 2013 um 235 Prozent. Wurden 2007, im ersten
Jahr der Übertragung von Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und
Täter-Opfer-Ausgleich auf NEUSTART, in Baden-Württemberg nur 470
Aufträge von Richtern und Staatsanwälten erteilt, waren es 2013
bereits über 1.600 Fälle, die eine außergerichtliche Konfliktregelung
nahelegten.
Mit Hilfe professioneller Anleitung durch einen unparteiischen
Konfliktregler finden beide Parteien - Opfer und Täter eines Delikts
- oft eine geeignete Basis, die Konsequenzen einer Straftat
wirkungsvoll zu kompensieren: Opfer können im Täter-Opfer-Ausgleich
vielfach eine angemessene Form der emotionalen aber auch materiellen
Wiedergutmachung erhalten. Täter haben die Möglichkeit, sich
persönlich bei den Betroffenen für ihr Fehlverhalten zu entschuldigen
und Verantwortung für die entstandenen Schäden zu übernehmen. Das
kann ggf. strafmildernd berücksichtigt werden oder ein Strafverfahren
verzichtbar machen.
Die kriminalitätspräventive Wirkung des Täter-Opfer-Ausgleichs
gilt wissenschaftlich als gesichert. Eingedenk seines wertvollen
Beitrags für den gesellschaftlichen Frieden sind die Kosten für einen
Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 350 Euro ausgesprochen moderat,
zumal sich auf diesem Wege zeit- und kostenintensive
Gerichtsverfahren häufig vermeiden lassen.
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Dr. Michael Haas
Pressesprecher
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