Endlich hat man es geschafft, man hat sich durch den Dschungel der vielen Zeilen der Einkommensteuererklärung gekämpft. Die Einkommensteuererklärung wurde beim Finanzamt eingereicht und jetzt?
(firmenpresse) - Die Einkommensteuererklärung wurde beim Finanzamt eingereicht und jetzt wartet man auf den Bescheid der Einkommensteuer.
Quälende Fragen beschäftigen dann so manchen Steuerpflichtigen. Hab ich alles richtig eingetragen? Wird das Finanzamt meine Ausgaben anerkennen? Werde ich eine Erstattung bekommen?
Wie lange muss ich nun auf meinen Bescheid zur Einkommensteuer warten?
Die Wartezeit ist ganz unterschiedlich und hängt vom Finanzamt ab. Je nachdem wie viel die Finanzbeamten zu tun haben, muss man auf seinen Bescheid warten. In der Regel dauert die Bearbeitung eines Einkommensteuerbescheides ein bis zwei Monate. Die Finanzbeamten haben dabei jedoch keinen Druck. Es gibt keine gesetzliche Frist die ein Finanzbeamter bei der Bearbeitung und Prüfung einer Einkommensteuererklärung einzuhalten hat. Steuererklärungen werden der Reihe nach bearbeitet. Das heißt, die Steuererklärung die zuerst da ist, wird zuerst bearbeitet.
Jedoch kann man nach sechs langen Monaten des Wartens einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einlegen. Doch ob ein Untätigkeitseinspruch empfehlenswert ist, muss jeder Steuerpflichtige für sich entscheiden. Mit einem höflichen Anruf bei seinem zuständigen Finanzbeamten erreicht man oftmals viel mehr.
Es ist so weit, ein Brief vom Finanzamt liegt im Briefkasten!
Der Bescheid der Einkommensteuer ist eingetroffen, diese doch sehr unübersichtliche tabellarische Aufstellung des Einkommen und der entsprechenden Versteuerung ist kaum zu interpretieren. Auf der ersten Seite erkennt man noch ganz gut, dass eine Steuer berechnet wurde und bereits bezahlte Steuer davon abgezogen wurden, auch wie sich dadurch eine Steuererstattung bzw. Nachzahlung ergeben hat.
Aber wie hat sich den nun die festgesetzte Steuer errechnet?
Dafür muss man weitergehen. Zuerst wird das eigene Einkommen aufgelistet, das man erwirtschaftet hat. Davon wird entweder der Werbungskostenpauschalbetrag von 1.000,00 ? abgezogen oder es sind die tatsächlichen Werbungskosten abgezogen worden. Die tatsächlichen Werbungskosten werden nur dann angesetzt, wenn die Werbungskosten über 1.000,00 ? waren. Man sollte nun seine abgegebene Einkommensteuererklärung zur Hand haben und vergleichen was man selbst in die Steuererklärung eingetragen hat.
Weicht ein Posten im Steuerbescheid von der Einkommensteuererklärung ab, so wurden augenscheinlich die Ausgaben nicht in voller Höhe anerkannt. Für diesen Fall sollte man einen Ratgeber an seiner Seite haben. Diverse Bücher, die beschreiben was alles in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden kann, können in diesen Fällen Aufklärung bringen.
Nachdem man die Werbungskosten geprüft hat, sieht man eine Auflistung der Sonderausgaben. Doch man bemerkt schnell, dass die Sonderausgaben nicht alle voll anzugsfähig sind. So wird zum Beispiel, von den bezahlten Krankenversicherungsbeiträgen 4% abgezogen, wenn man durch die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge einen Anspruch auf Krankengeld erwirbt.
Auch die Altersvorsorgeaufwendungen werden gekürzt. Abziehbar sind beispielsweise im Jahr 2013 76% der Altersvorsorgebeiträge. Die Altersvorsorgebeiträge sollen zukünftig voll abziehbar werden. Dazu wird der Prozentsatz der Abzugsfähigkeit jährlich um zwei Prozent erhöht.
Wenn
Ich habe meinen Bescheid geprüft und er ist falsch!
Wer einen Fehler in einem Bescheid zur Einkommensteuer gefunden hat, sollte schnell handeln, denn man muss dazu einen Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist für einen Bescheid beträgt nur einen Monat.
Doch zumeist kann es auch hilfreich sein, seinen Finanzbeamten anzurufen und nachzufragen warum er jene Berechnung vorgenommen hat. In einigen Fällen kann auch der Finanzbeamte ohne schriftlichen Einspruch einen geänderten Bescheid erlassen.
Denn sobald ein Einspruch gegen einen Bescheid schriftlich bei dem Finanzamt eingeht, ist nicht mehr der Finanzbeamte zuständig sondern eine spezielle Abteilung der Finanzverwaltung, die den Einkommensteuerbescheid nochmals auf Herz und Nieren prüft. Deshalb sollte ein Einspruch immer genau formuliert werden.
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