CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger.
(firmenpresse) - München, Berlin, den 02.09.2014: Viele Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) wurden zwischenzeitlich von der ALAG auf Rückzahlung von Ausschüttungen aus der „Classic“ – Beteiligung oder auf Zahlung rückständiger / ausstehender Einlagen aus der Beteiligungsvariante „Sprint“ gerichtlich in Anspruch genommen.
Gegenüber vielen Anlegern hat die ALAG hierbei zunächst in 2012 durch ein Güteverfahren versucht, die Verjährung der vermeintlichen Ansprüche der ALAG zu hemmen.
In einem Urteil vom 22.08.2014 hat nunmehr das Amtsgericht Heidelberg in einem gegen einen Mandanten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eingeleiteten Klageverfahren der ALAG entschieden, dass die behaupteten Ansprüche der ALAG schon dem Grunde nach nicht bestehen, zudem jedenfalls verjährt seien.
Für die behaupteten Ansprüche der ALAG fehle es – so das Amtsgericht Heidelberg – schon an einer Anspruchsgrundlage.
Zudem sei die ALAG ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Auseinandersetzungswertes nicht nachgekommen.
Außerdem, so das Gericht, seien Ansprüche der ALAG jedenfalls zum 31.12.2012 verjährt, woran auch das von der ALAG angestrengte Güteverfahren nichts ändere.
„Wenn Anleger von der ALAG gerichtlich auf (Rück-)Zahlung von Ausschüttungen oder rückständigen / ausstehenden Rateneinlagen in Anspruch genommen werden, sollten sie einer Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachkommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Forderung begründet ist", rät Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG neben dem Verjährungseinwand ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes entgegen gehalten werden. Weiterhin ist hinsichtlich der Forderung der ALAG auf Zahlung von ausstehenden Einlagen nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte bereits keine Anspruchsgrundlage für die ALAG ersichtlich.
Sofern Anleger einen Mahnbescheid oder eine Klage der ALAG zugestellt bekommen, sollten diese vor Ablauf der gesetzten Fristen durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderung der ALAG im Rahmen des Klageverfahrens zu verteidigen oder sich erläutern zu lassen, welche anderen Handlungsoptionen bestehen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz
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