(ots) - Rund 225 000 Personen bezogen zum Jahresende
2013 in Deutschland Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr war das
ein Plus von über einem Drittel (+ 36 %). Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich damit die Zahl der
Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2010 zum vierten
Mal in Folge.
2013 waren 61 % der Empfänger männlich. 31 % der Leistungsbezieher
waren noch nicht volljährig, 67 % im Alter zwischen 18 und 64 Jahren
und 2 % bereits 65 Jahre oder älter.
41 % der Regelleistungsempfänger stammten 2013 aus Asien, 38 % aus
Europa und 17 % aus Afrika. Bei 4 % war die Herkunft ungeklärt oder
nicht bekannt. Die 92 000 asiatischen Leistungsbezieher besaßen
vorwiegend eine afghanische (18 000 Personen), irakische oder
syrische Staatsangehörigkeit (jeweils 12 000 Personen). Von den 86
000 europäischen Leistungsempfängern war mit 40 000 Personen die
Mehrzahl im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder
montenegrinischen Passes oder eines Passes der Vorgängerstaaten
(Bundesrepublik Jugoslawien beziehungsweise Serbien und Montenegro).
17 000 Hilfebezieher stammten aus der Russischen Föderation und 10
000 aus Mazedonien.
Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen
den Lebensbedarf der Leistungsberechtigten an Ernährung, Unterkunft,
Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und
Verbrauchsgütern des Haushalts im notwendigen Umfang vorrangig in
Form von Sachleistungen decken. Zur Deckung der persönlichen
Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsempfänger
zusätzlich einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG
werden den Leistungsberechtigten anstelle der vorgenannten
Grundleistungen erhöhte Sätze in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt
entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB
XII) gewährt. 2013 erhielten 84 % der Regelleistungsempfänger
Grundleistungen, 16 % erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG besondere
Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei
Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2013 erhielten 66 000
Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den
Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren knapp 1 000
Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen
hatten.
2013 gab der Staat gut 1,5 Milliarden Euro brutto für Leistungen
nach dem AsylbLG aus. Das waren über ein Drittel (38 %) mehr als im
Vorjahr. Über drei Viertel (76 %) der Ausgaben wurden für
Regelleistungen verwendet, knapp ein Viertel (24 %) für besondere
Leistungen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Infoteam Asylbewerberleistungen,
Telefon: (0611) 75 8110,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
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