(ots) - Sonderrechte für internationale Konzerne / "Länder
und Kommunen müssen sich klar gegen TTIP und CETA stellen"
Bundesländer und Kommunen werden in ihren politischen
Handlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt, wenn das Handels- und
Investitionsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in Kraft tritt.
Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Handelsexperten
Thomas Fritz für das Bürgernetzwerk Campact. Diese wurde heute in
Berlin in Anwesenheit des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer
vorgestellt.
"Ob Krankenhäuser, Sparkassen oder die Vergabe öffentlicher
Aufträge: TTIP schränkt die Möglichkeit von Ländern und Kommunen
drastisch ein, Politik im Sinne der Bürger zu gestalten. Deshalb muss
Wirtschaftsminister Gabriel jetzt für einen Stopp der
TTIP-Verhandlungen eintreten", forderte Maritta Strasser von Campact.
Boris Palmer betonte: "Die kommunale Selbstverwaltung ist eine
deutsche Besonderheit, Keimzelle unserer Demokratie und Garant des
wirtschaftlichen Erfolges des ganzen Landes. Sie darf durch
Investitionsschutzabkommen nicht ausgehöhlt oder beschnitten werden,
sonst entsteht für Deutschland und seine Bürger immenser Schaden."
Die Analyse stützt sich auf durchgesickerte TTIP-Dokumente,
darunter das Verhandlungsmandat der EU-Kommission sowie Textentwürfe
verschiedener Kapitel des Abkommens. Zudem wurde der bereits fertig
verhandelte Text des EU-Kanada-Abkommens CETA herangezogen, das als
Blaupause für TTIP gilt. Die Ratifizierung von CETA soll schon im
November diesen Jahres beginnen.
"Es ist höchste Zeit, dass Bundesländer und Kommunen sich klar
gegen CETA stellen. Es ermöglicht TTIP durch die Hintertür: US-Firmen
können über kanadische Niederlassungen EU-Staaten vor privaten
Schiedsgerichten verklagen, sobald sie durch Umwelt- oder
Sozialstandards ihre Gewinne geschmälert sehen", so Maritta Strasser.
"Die Länder müssen CETA im Bundesrat ihre Zustimmung verweigern."
Durch TTIP und CETA entsteht ein Sonderrecht, das internationalen
Konzernen offensteht, nicht aber einfachen Bürgern, lokalen
Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. In den
Schiedsverfahren stellen kommerzielle Anwaltkanzleien Kläger,
Verteidiger und Richter. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Solche
Investor-Staat-Schiedsverfahren wurden schon in der Vergangenheit des
Öfteren angerufen, um gegen kommunale Entscheidungen vorzugehen. Dies
betrifft vor allem Umweltauflagen, Konzessionsbedingungen oder
verweigerte Betriebsgenehmigungen. Aufgrund des sehr hohen Bestands
an Investitionen mit amerikanischer Beteiligung dürfte die Zahl
derartiger Klagen deutlich steigen, sollten TTIP und CETA
verabschiedet werden.
Zudem ist mit TTIP eine weitere Privatisierung kommunaler
Leistungen zu befürchten. Schlupflöcher in der Ausnahmeklausel können
dazu führen, dass internationale Konzerne gegen den Wettbewerb durch
kommunale oder private Unternehmen vorgehen, die im öffentlichen
Auftrag tätig sind. Nehmen Kommunen einmal erfolgte Privatisierungen
wieder zurück, kann dies als Vertragsverstoß geahndet werden. Für die
Steuerzahler würde dies teuer.
Zur Studie "TTIP vor Ort" http://bit.ly/TTIP-lang, Zusammenfassung
http://bit.ly/TTIP-ZF, und Aussagen der Studie zu CETA
http://bit.ly/CETA-ZF
Zum Campact-Appell und Hintergrundinformationen: www.campact.de/ttip
und www.campact.de/ceta
Pressekontakt:
Jörg Haas, Pressesprecher Campact e.V., presse(at)campact.de,
Tel. 04231-957 590