(ots) - Die aktuelle Berichterstattung von SPIEGEL ONLINE
zur Revision der Beschäftigtenstatistik führt in die Irre. Weder
handelt es sich um eine Manipulation von Zahlen, noch wird durch die
Revision die Arbeitslosenquote beeinflusst.
Revisionen sind in der Statistik ein normaler Vorgang. Die
Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde
revidiert, weil mit einer modernisierten Datenaufbereitung genauere
Ergebnisse gewonnen werden. So können weitere Informationen zur
Beschäftigungsart (sozialversicherungspflichtig, geringfügig oder
beides) sowie der Übergang zwischen den Beschäftigungsarten nun
präziser als bisher ermittelt werden. Außerdem wurde der
Personenkreis erweitert, der als sozialversicherungspflichtig
beschäftigt zählt. Das betrifft insbesondere Menschen mit
Behinderungen, die in speziellen anerkannten Werkstätten arbeiten.
Damit liegen nun auch für diese Personengruppe differenzierte Daten
vor.
Das Sozialgesetzbuch IV definiert klar, wer als beschäftigt zu
zählen ist. Diese Definition hat die Statistik der BA herangezogen.
Die neuen Personengruppen, also insbesondere die behinderten Menschen
in Werkstätten, erfüllen alle Kriterien versicherungspflichtiger,
abhängiger Beschäftigung.
Die BA hat bereits im Jahr 2011 mit den Vorbereitungen für die
Revision begonnen und sich mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS), dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) und den Statistischen Ämtern abgestimmt.
Aufgrund der Revision hat sich zum 30. Juni 2013 die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland um 347.000
oder 1,2 Prozent und die Zahl der ausschließlich geringfügig
Beschäftigten um 248.000 oder 5,1 Prozent erhöht. Die Revision wird
rückwirkend bis 1999 vorgenommen.
Diese Erhöhung der Beschäftigtenzahl hat auf die Arbeitslosenquote
aktuell keine Auswirkungen.
Den ausführlichen statistischen Methodenbericht finden Sie im
Internet unter
http://statistik.arbeitsagentur.de
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