PresseKat - Arbeitgeberverband Pflege: Nun kein Nachholbedarf mehr bei Pflege-Mindestlohn

Arbeitgeberverband Pflege: Nun kein Nachholbedarf mehr bei Pflege-Mindestlohn

ID: 1104331

(ots) - Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband
Pflege und Mitglied der Mindestlohn-Kommission des BMAS, zu den
Ergebnissen der Kommissionsarbeit zur Vereinbarung eines neuen
Mindestlohns in der Pflege: "Der neue Mindestlohn in der Pflege,
beginnend zum 1. Januar 2015 mit 9,40 Euro im Westen und 8,65 im
Osten, der dann stetig bis zum Januar 2017 auf 10,20 Euro (West) und
9,50 Euro (Ost) ansteigt, stellt einen sehr beachtlichen
Gehaltssprung dar, was mich natürlich für alle Pflegehilfskräfte
freut, die davon profitieren werden. Derzeit liegt der Mindestlohn
für Pflegehilfskräfte bei 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten.
Für einige Unternehmen der Pflegewirtschaft wird die neue
Lohnuntergrenze, die deutlich über dem zukünftigen gesetzlichen
Mindestlohn von 8,50 Euro liegt, zu einer großen finanziellen
Herausforderung werden. Dieser mehr als faire Pflege-Mindestlohn
bedeutet für mich auch eine klare Absage an alle Befürworter
flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
Pflegefachkräfte verdienen nach einer aktuellen Erhebung der
Bundesregierung bundesdurchschnittlich 2.824 Euro. In der deutschen
Pflegewirtschaft werden Pflegefach- und Pflegehilfskräfte anständig
bezahlt. Ein starker Anpassungssprung bei der Entlohnung der
Pflegehilfskräfte ist nun gemacht. Es gibt keinen Nachholbedarf mehr.
Lohnsteigerungen beim Pflege-Mindestlohn sollten sich zukünftig an
den prozentualen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns
orientieren", so der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege und
Mitglied der Mindestlohn-Kommission des BMAS, Thomas Greiner.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte im
Frühjahr dieses Jahres -auf Antrag der Caritas- erneut die Kommission
aus Gewerkschaften, Arbeitnehmern und Arbeitgebern der kirchlichen,
kommunalen und privaten Pflegewirtschaft einberufen, um über die




Weiterentwicklung des Mindestlohns in der Pflege zu beraten. Der
Arbeitgeberverband Pflege ist seit dem Jahr 2009 Mitglied der
Kommission.

Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im
Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Der
Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen
Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der
Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 8.500 Unternehmen im bpa
repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter. Der
Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein.
www.arbeitgeberverband-pflege.de



Pressekontakt:
Steffen Ritter
Pressesprecher

Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 - 67 80 63 7-0
Telefax: +49 (0)30 - 67 80 63 7-22
Mobil: +49 (0)160- 15 31 796
E-Mail: presse(at)arbeitgeberverband-pflege.de
Internet: www.arbeitgeberverband-pflege.de


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Datum: 05.09.2014 - 10:30 Uhr
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