Mit einer ungewöhnlichen 'Willenserklärung zu PND und PID' ordnete Dieter Egert ein weitgehendes Verbot an. Bereits mit Wirkung ab dem 15. September untersagte er die Durchführung gentechnischer Untersuchungen an Ungeborenen. Außerdem forderte er die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht auch gegenüber der schwangeren Mutter ein. Beides betreffe alle pränatalen Diagnosen, zu denen keine pränatale Therapie zur Verfügung steht, und die auch sonst für das ungeborene Kind keinen Nutzen haben. Ein Verstoß gegen seine Willenserklärung sei durch bestehende Gesetze strafbar.
(firmenpresse) - Bei Risikoschwangerschaften führt ein auffälliges PND-Ergebnis oftmals zu einer Abtreibung, zumal sich der Arzt damit gegen Schadensersatzansprüche der Eltern bei Geburt eines behinderten Kindes absichert. So hat beispielsweise die Geburtenzahl von Kindern mit Down-Syndrom bereits um 90% abgenommen. Nach Egerts Darstellung sei das nicht hinnehmbar. Da er selbst Zwillingsschwestern hat, die seit ihrer Geburt stark geistig behindert waren, wisse er durchaus, vor welche Herausforderung dadurch eine Familie gestellt werde. Er habe aber auch selbst erlebt, dass diese Kinder umso mehr geliebt wurden. Die Geburt von behinderten Menschen müsse akzeptiert werden, denn die entscheidenden Dinge des Lebens könne man weder planen noch kaufen. Für chronisch Kranke bedeute ihre Abtreibung die denkbar schlechteste Therapie. Grundsätzlich dürften Behinderte vor der Geburt ebenso wenig wie später als lebensunwert behandelt oder gar getötet werden. Niemand dürfe ihnen die Chance auf ihr Lebensglück nehmen, welches bei Weitem nicht nur von ihrer Gesundheit abhängen würde.
Egert wurde bereits 1990 vom Vormundschaftsgericht als Pfleger für alle Ungeborenen Kinder in Deutschland bestellt, um diese rechtlich in allen Fragen rund um pränatale Tötungen zu vertreten, auch gegenüber den Sorgeberechtigten. Durch eidesstattliche Erklärung hatte er sich dabei verpflichtet, deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. In seinem Anschreiben an das Bundeskanzleramt und die Bundesärztekammer vom 1. September weist Egert darauf hin, dass nach dem Gendiagnostikgesetz prinzipiell jede betroffene Person einer gentechnischen Untersuchung widersprechen, sowie allgemein auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht bestehen kann. Da es nur sehr wenige Diagnosen gibt, die überhaupt pränatal zu behandeln sind, sei eine PND in aller Regel nicht im Interesse des Kindes. Als Rechtsvertreter ungeborener Menschen könne und müsse er daher zu deren Nutzen diese stellvertretende Erklärung abgeben. Durch den möglichen Interessenkonflikt zwischen Mutter und Kind gelte dies auch gegenüber den Sorgeberechtigten.
Mit seiner Internetseite RVUM.de weist er auf seine Zuständigkeit als 'Rechtsvertretung ungeborener Menschen' hin und will um Verständnis für seine Positionen werben.
Vom Vormundschaftsgericht wurde Dieter Egert nach §1913 BGB als Pfleger für ungeborene Kinder bestellt (ehrenamtlich).
Damit ist er rechtswirksamer Vertreter für alle ungeborenen Kinder in Deutschland, mit dem Wirkungskreis diese in allen Fragen im Zusammenhang mit einer pränatalen Tötung zu vertreten.
Rechtsvertretung ungeborener Menschen
Dieter Egert
Maybachstraße 15
71332 Waiblingen
Mail: Dieter.Egeert(at)RvuM.de
Fon: 07151 5004947
Fax: 07151 507648
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