(ots) - Opfer von Euthanasie und
Zwangssterilisation sollen die gleichen finanziellen Leistungen wie
jüdische NS-Verfolgte erhalten. Das sehen Pläne des
Bundesfinanzministeriums vor, von denen das WDR-Magazin WESTPOL auf
Anfrage erfuhr.
Das BMF plant z.Zt. eine Änderung der AKG-Härterichtlinien, mit
der die laufenden Leistungen für Zwangssterilisierte und
Euthanasie-Geschädigte an die Höhe der außergesetzlichen Leistungen
für jüdische NS-Verfolgte gem. § 1 BEG angepasst werden sollen",
teilte das Ministerium mit.
Eine Anerkennung als politisch Verfolgte und ein damit verbundener
Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
geht mit der geplanten Änderung jedoch nicht einher. Bislang erhalten
Opfer von Zwangssterilisation eine monatliche Zahlung nach dem
Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG-Härterichtlinien). Opfer
politischer Verfolgung können hingegen Leistungen nach dem
Bundesentschädigungsgesetz (BEG) beantragen. Sie sind dadurch
finanziell meist wesentlich besser gestellt.
Die Gruppe der Zwangssterilisierten und Euthanasie-Geschädigten
kämpft seit Jahrzehnten um Anerkennung als politisch Verfolgte sowie
eine angemessene Entschädigung.
Mit Quellenangabe WESTPOL (Sonntag, 07.09.2014, 19:30 Uhr) ab
sofort frei.
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