EU-Verordnung 1169/2011 Software Updates machen METTLER TOLEDO Waagen und Preisauszeichner fit für Kennzeichnungsvorgaben
(firmenpresse) - Wägesysteme und Preisauszeichner von METTLER TOLEDO sind bei Einsatz aktueller Systemsoftware bereits vorbereitet für die richtlinienkonforme Lebensmitteldeklaration nach EU-Verordnung 1169/2011. Weite Teile der Verordnung treten am 13. Dezember 2014 verpflichtend in Kraft. METTLER TOLEDO empfiehlt daher allen Retailern, die derzeit noch ältere Softwarestände im Einsatz haben, jetzt die Software ihrer Wägesysteme und Preisauszeichner auf den neuesten Stand zu bringen.
"Bereits in gut sechs Monaten ist es soweit: Der LEH ist verpflichtet, nach den neuen Vorgaben zu deklarieren. Retailer sollten daher jetzt überprüfen, ob die Software ihrer eingesetzten Wägetechnik und Preisauszeichner bereits die neuen Vorgaben unterstützt", so Bruno Goudard, Food Safety Experte Retail bei METTLER TOLEDO.
"Andernfalls drohen unter Umständen aufwändige Verfahren durch Kontrollinstanzen und im schlimmsten Fall gar Personenschäden durch Falschangaben – von Image-Schäden ganz zu schweigen. Dabei helfen schon wenige Schritte, um Technik und Prozesse auf die neuen Compliance-Vorgaben vorzubereiten und die Software zu aktualisieren."
Allergene und Nährwerttabelle nach Vorgaben
Ab 13. Dezember 2014 müssen Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, sich laut EU-Verordnung eindeutig vom Rest des Zutatenverzeichnisses auf vorverpackter Ware abheben und beispielsweise per Fettdruck oder Unterstreichung in der Zutatenliste hervorgehoben sein. Aktuelle Software-Releases für die METTLER TOLEDO Wägesysteme und Preisauszeichner unterstützen bereits die neue Darstellungsweise. Mit der aktuellen Softwareversion für ihre METTLER TOLEDO Systeme sind LEH-Retailer damit schon jetzt auf die ab 13.12.2016 verpflichtend geltenden Vorgaben zur Nährwerttabelle vorbereitet. Die Systemsoftware für METTLER TOLEDO Geräte wird auch in Zukunft weiterentwickelt, um stets den aktuellen Stand gesetzlicher Vorgaben abzubilden.
Hintergrund: EU-Verordnung 1169/2011
Die EU-Verordnung regelt die Deklaration von verpackten und lose verkauften Produkten neu. Zu den verpflichtenden Angaben bei vorverpackter Ware gehören eine hervorgehobene Kennzeichnung enthaltener Allergene und eine vollständige Nährwerttabelle. Hinzu kommen Angaben wie die Bezeichnung des Lebensmittels, die Herkunft und weitere produktbezogene Vorschriften. Bei loser Ware müssen Informationen zu enthaltenen Allergenen für den Kunden verfügbar sein. Ab 13. Dezember 2014 werden die Regelungen zur Allergenkennzeichnung zur Pflicht. Ab 13. Dezember 2016 ist eine Nährwerttabelle bei vorverpackten Produkten zwingend gefordert.
Weitere Informationen sind unter http://www.mt.com/retail-foodsafety?crel=ePR_PP_DE verfügbar.
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METTLER TOLEDO ist auf Präzisionsinstrumente für den professionellen Einsatz spezialisiert. Neben vielen anderen Einsatzbereichen in der pharmazeutischen und chemischen Industrie, Nahrungsmittelherstellung und Kosmetik kommen Laborinstrumente von METTLER TOLEDO in der wissenschaftlichen Forschung, der Suche nach neuen Pharmaka und in Labors der Qualitätskontrolle zur Anwendung. Bei vielen dieser Kunden decken die umfangreichen industriellen Lösungen von METTLER TOLEDO neben der Laborausstattung auch die verschiedenen Stufen der Produktionsverfahren ab. Die Bandbreite der angebotenen Lösungen reicht von der Annahme der Rohmaterialien über verschiedene Herstellungsverfahren, In-Line-Prozesssteuerung und Verpackungsüberwachung am Linienende bis hin zu Logistik und Versand. Mehr und mehr integrieren die Kunden diese Lösungen voll in ihre IT-Produktionsumgebung, wo sie zur Automatisierung der Arbeitsabläufe beitragen. Im Lebensmitteleinzelhandel umfasst unser Angebot zur Verwaltung der Frischware die Warenannahme, Einlagerungsmethoden für Abteilungen mit Selbstbedienung, Feinkostsektionen und den Kassenbereich.