(ots) - Die in Bad Vilbel ansässige gemeinnützige
Stiftung Vorsorge hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch Förderung
der Grundlagenforschung den Wissensstand auf dem Gebiet der Vorsorge
zu verbessern. Obwohl wir in einer Gesellschaft leben, deren
Durchschnittsalter steigt, treffen noch immer nur wenige Menschen
eine rechtliche Vorsorge für ihre letzten Lebensjahre. Auch die Zahl
derer, die für den Erbfall vorsorgen, ist gering. Schätzungen zufolge
haben lediglich 25 Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 18
Jahren ihren letzten Willen schriftlich niedergelegt. Auch in
Forschung und Lehre werden die Themen Vorsorgerecht und Erbrecht eher
stiefmütterlich behandelt.
In diesem Jahr vergibt die Stiftung erstmals zwei Stipendien zur
Unterstützung von Doktoranden, die auf den Gebieten Erbrecht und
Vorsorgerecht forschen. Die Stipendiatin Frau Dipl.-Juristin Janett
Wölkerling widmet sich im Rahmen ihrer Dissertation dem Thema
"Testierfreiheit und Betreuerbestellung im Rahmen der Erkrankung an
Alzheimer-Demenz. Die rechtlichen Grenzen der Autonomie". Die
Promotion wird an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg von
Frau Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich betreut. Gegenstand der
Untersuchung ist die Frage, wie sich die Erkrankung auf die
individuelle Autonomie bei der Regelung der persönlichen Verhältnisse
und insbesondere des Nachlasses auswirkt. Hier stehen die Begriffe
Testierfreiheit und Testierfähigkeit im Mittelpunkt. Zudem untersucht
Frau Wölkerling, welche Folgen sich im Rahmen einer Betreuung für die
rechtliche Selbstbestimmung des Dementen sowie für dessen
Testierfähigkeit ergeben. Daran schließt sie die Frage an, inwieweit
an Alzheimer-Demenz Erkrankte bei der Wahrnehmung ihrer
Testierfreiheit vor einer Fremdbeherrschung ihres freien Willens
geschützt werden müssen.
Der zweite Stipendiat, Herr Assessor Mathias Petzoldt, hat das
Thema "Gewöhnlicher Aufenthalt und Rechtswahlfreiheit im europäischen
Erbrecht. Eine Untersuchung zur europäischen Erbrechtsverordnung"
gewählt. Das Promotionsvorhaben wird an der Freien Universität Berlin
von Herrn Professor Dr. Helmut Grothe betreut. Für die künftige
erbrechtliche Praxis ist die rechtliche Untersuchung des gewöhnlichen
Aufenthalts, eines der zentralen Begriffe der europäischen
Erbrechtsverordnung, von erheblicher Bedeutung. Während bislang die
Staatsangehörigkeit des Erblassers für die Bestimmung des anwendbaren
Rechts maßgeblich war, wird künftig der gewöhnliche Aufenthalt zum
Zeitpunkt des Todes entscheidend sein. Damit erweitern sich die
Möglichkeiten der Rechtswahl. Gegenstand des Promotionsvorhabens sind
die entsprechenden Neuerungen für den deutschen Rechtsanwender.
Angesichts der Fülle der eingereichten Vorhaben war die Auswahl
nicht leicht. Die Qualität der vorgelegten Projektbeschreibungen war
durchgängig exzellent. Insbesondere war auch eine Tendenz zu
beobachten, über die Landesgrenzen hinaus zu blicken und
internationale Bezüge zu untersuchen.
Bereits jetzt erwartet die Stiftung mit Spannung die
Präsentationen des nächsten Jahres.
Pressekontakt:
Andreas Keßler
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht
Vorstand der Stiftung Vorsorge
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