Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Berlin - vom 22. August 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Spritzenabszess nach Akupunkturbehandlung, LG Berlin, Az.: 13 O 452/11
Chronologie:
Der Kläger leidet an Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen. Er erhielt in der Praxis der Beklagten eine Injektionsbehandlung mit Marcumar. In der Folge entwickelte sich ein Spritzenabszess mit kompliziertem Verlauf. Es kam zu einer deutlich verzögerten Heilbehandlung.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat ein fachmedizinisches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt, das zu einem nicht eindeutigen Ergebnis kam. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich bereits der MDK der IKK Berlin-Brandenburg mit der Sache befasst und kam im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung. Auf Anraten des Gerichtes schlossen die Parteien sodann einen Vergleich. Der Streitwert wurde im fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Differieren mehrere Gutachten in ihren Ergebnissen voneinander, muss ein Gericht sich für das eine oder andere Ergebnis entscheiden. Dabei muss es auch eindeutig begründen, weshalb es die Entscheidung trifft und ein Gutachten vorzieht. Bleiben dennoch Zweifel, kann ein Gericht ein weiteres (Ober-)Gutachten einholen, oder den Parteien anraten, sich vergleichsweise zu einigen, so wie hier, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.
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