(ots) - Die 6. Zivilkammer des LG Frankfurt
(Wettbewerbskammer) hat am 08.09.2014 eine einstweilige Verfügung
gegen einen Uberpop-Fahrer erlassen. Damit wird dem Fahrer untersagt,
Beförderungswünsche von Fahrgästen über Uberpop anzunehmen und einen
Fahrpreis für die Beförderung anzunehmen, wenn er keine Genehmigung
nach dem PBefG hat. Andernfalls drohen bis zu 250.000 Euro
Ordnungsgeld. Der Vorwurf der Wettbewerbskammer lautet unlauterer
Wettbewerb. Klage eingereicht hatte ein Frankfurter Taxiunternehmer,
der Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt ist und mit
der Genossenschaft Taxi Deutschland eG in dieser Frage
zusammengearbeitet hat. Neben dem Ordnungsgeld droht dem Fahrer auch
ein Bußgeld, das bis zu 20.000 Euro betragen kann. "An den hohen
Summen sieht man, dass der deutsche Gesetzgeber das Thema
außerordentlich ernst nimmt, so Dieter Schlenker, Vorsitzender von
Taxi Deutschland, die auch die App Taxi Deutschland betreibt. Wir
möchten betonen, dass der Fahrer von Uber nur dann eine Bestrafung
durch das Gericht riskiert, wenn er sich nicht an das Verbot hält."
Dieser Vorgang ist unabhängig von der einstweiligen Verfügung gegen
Uber.
Am 10.9. hat das Landgericht Frankfurt den Antrag von Uber auf
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung
abgelehnt. Damit gilt weiterhin das Vermittlungsverbot für Uberpop.
Die mündliche Verhandlung (über den Widerspruch von Uber gegen die
einstweilige Verfügung) findet am 16.9. um 9.30 Uhr im Landgericht
Frankfurt statt. Das Landgericht rechnet mit hohem Medieninteresse.
Die Verhandlung findet im größten Saal statt (Gebäude C, Raum 165).
Schlenker: "Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der
Sicherheit. Das Modell ist schlecht für die deutschen Verbraucher und
zerstört sozialversicherungspflichtige Jobs. Sich offen über die
deutschen Verbraucherschutz-Gesetze hinwegzusetzen, ist ein Affront,
der das wahre Gesicht dieses Unternehmens offenbart." Schlenker
erläutert: "Wer in Deutschland Personen befördern will und dies
gewerblich - also mit Gewinnabsicht - tut, muss dafür eine
Genehmigung haben und über einen Personenbeförderungsschein verfügen,
so wie alle Taxifahrer. Wer trotzdem fährt, verstößt gegen die
deutschen Gesetze."
Uber hatte schon zuvor angekündigt, weiterhin Rechtsbruch zu
betreiben, Bußgelder einfach zu bezahlen. Schlenker: "Wegen der hohen
Bevölkerungsdichte ist Deutschland für dieses milliardenschwere
Unternehmen besonders interessant. Wenn Uber es in Deutschland nicht
schafft, droht ein Investoren-Problem. Das erklärt die Verbissenheit
Ubers, deutsche Gesetze offen zu ignorieren."
Was die Urteile für Fahrgäste bedeuten? "Wer bei Uberpop-Fahrern
einsteigt, fährt mit einem gerichtlich gestoppten Anbieter, der in
Deutschland keine Steuern zahlt, sozialversicherungspflichtige Jobs
gefährdet und die rechtsstaatlichen Standards unserer Gesellschaft
ignoriert", so Schlenker.
Die Beschlüsse und aktuelle Infos zu den einstweiligen Verfügungen
vom 2.9.2014 und 11.09.2014 finden Sie hier:
http://www.taxi-deutschland.net/index.php/presse/pressemitteilung
Rückfragen zur einstweiligen Verfügung gegen Uberpop-Fahrer
beantwortet der Taxiunternehmer Sven Adler +49(0)69-79207900.
Über die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Die Taxi Deutschland eG ist ein genossenschaftlicher
Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie betreibt die App "Taxi
Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden
bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die
aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Zweck der
Genossenschaft ist das Fördern der Taxizentralen. Geschäftsführende
Vorstände sind Dieter Schlenker als Vorsitzender,
Vorstandsvorsitzender der Taxi Frankfurt eG; Fred Buchholz,
Vorsitzender des "Taxi-Ruf Bremen e.V.", sowie Günther Möller,
Geschäftsführender Gesellschafter der Taxi Hamburg 6x6 GmbH & Co. KG.
Eine Platzvergabe für den 16.9. findet nach Auskunft des
Landgerichts Frankfurt nicht statt.
Pressekontakt:
Anja Floetenmeyer
Aufgesang Public Relations GmbH
Tel.: +49 (0)511 923 999-25
floetenmeyer(at)aufgesang.de