Arbeitsrecht Bergbau Ruhrkohle
(firmenpresse) - Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann - Fachanwalt für Arbeitsrecht- aus Dortmund
hat im Auftrag von zahlreichen Arbeitnehmern der "Wir-Liste" die Betriebsratswahl des Bergwerkes Auguste Victoria erfolgreich angefochten. Auch eine im Betrieb vorhandene Gewerkschaft ließ Anfechtungsklage erheben.
Gerügt wurden 9 erhebliche Verstöße die von formalen Fehlern bis hin zu Fälschungen von Stimmzetteln gingen. Die 2. Kammer des Arbeitsgerichtes Herne unter Vorsitz von Richter Kühl erklärte die Wahl bereits wegen gravierender formeller Verstöße für unwirksam. Der Vorwurf der "Wir-Liste" gegenüber dem Wahlvorstand: Es wurde ein nicht wählbarer Arbeitnehmer im Wählerverzeichnis aufgenommen, ohne dies kenntlich zu machen. Zudem wurde der Vorsitzende des amtierenden Betriebsrates Norbert Maus einfach nachträglich auf die Liste der IG BCE gesetzt; gravierende formelle Verstöße wie das Gericht feststellte und die Wahl daher für unwirksam erklärte, ohne noch weitere Vorwürfe aufklären zu müssen. Die Entscheidung kann beim Landesarbeitsgericht angefochten werden, vorerst bleibt der Betriebsrat aber im Amt. Auguste Victoria mit rund 3000 Beschäftigten zählt zu den letzten Steinkohlezechen in Deutschland und soll Ende 2015 geschlossen werden.
Hintergrund der Anfechtungsklage ist, das zahlreiche Arbeitnehmer sich von den alteingesessenen Betriebsräten, die von der IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie gestellt werden, nicht mehr richtig vertreten fühlen.
Ziel der "Wir-Liste" war es, die Stilllegung des Steinkohlenbergbaues mit sozialverträglichen Lösungen begleiten zu können. Die Lösungen der IG BCE und der Ruhrkohle Aktiengesellschaft (RAG AG) wurden wegen gravierender rechtlicher Mängel gerichtlich von zahlreichen Arbeitnehmern angegriffen.
So haben die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Hamm zwischenzeitlich die Nichtigkeit des Tarifvertrages zur sozialverträglichen Beendigung des Steinkohlenbergbaues festgestellt. Deshalb wollen die Kandidaten der "Wir-Liste" soziale Lösungen gemeinsam mit dem Unternehmen finden, die mit den gültigen Gesetzen vereinbar sind.
Doch hierdurch fühlte sich die IG BCE provoziert. Offenbar wurde dann auch zu unlauteren Maßnahmen gegriffen, die Gegenstand des Wahlanfechtungsverfahrens waren. Das Arbeitsgericht Herne stellte so gravierende formale Fehler fest, dass es die Wahl bereits deshalb für unwirksam erklärte. Hierdurch wurde der Weg für Neuwahlen bereitet.
Für die Mitarbeiter/innen die Anpassungsgeldleistungen erhalten können, soll sichergestellt werden, dass diese nach Möglichkeit ohne Rentenabschläge ausscheiden können.
Für alle Anderen, die in ein Mitarbeiterentwicklungscenter (MEC) versetzt wurden, sollen andere sozialverträgliche Lösungen gefunden werden. Es bleibt abzuwarten, ob beim nächsten Anlauf eine demokratische fehlerfrei Wahl ermöglicht wird.
Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann - Fachanwalt für Arbeitsrecht-
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