(ots) - Ob Brand, Unfall oder Herzinfarkt - bei einem
Zwischenfall oder Unglück zählt jede Minute. Kommt es zu einem
Notfall, ist Erste Hilfe Pflicht. Daran erinnert der Internationale
Tag der Ersten Hilfe am 13. September. Niemand muss beim Hilfeleisten
Angst vor Fehlern haben: Nichts zu tun ist für den Verletzten
gefährlicher als eine Hilfe, die nicht vollkommen professionell
ausgeführt wird. Handelt der Helfer nach bestem Wissen, muss er nicht
mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen. Im Gegenteil: Unterlässt er
Hilfe, kann er belangt werden.
Gefährdung alle zwei Jahre überprüfen
Auch am Arbeitsplatz gilt für jeden Beteiligten die Pflicht zum
Helfen. Gleichzeitig müssen bereits in kleinen Unternehmen ab zwei
Mitarbeitern Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. In einer
zweitägigen Schulung lernen sie alles Wichtige von der Versorgung von
Wunden bis hin zur Wiederbelebung. Dieses Wissen müssen sie alle zwei
Jahre auffrischen. Generell sind Arbeitgeber verpflichtet, für die
Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen. Mithilfe einer
Gefährdungsbeurteilung ermitteln sie das Gefährdungspotenzial.
"Unternehmen verändern sich ständig. Ist die Gefährdungsbeurteilung
älter als zwei Jahre, sollte sie aktualisiert und die Maßnahmen zur
Notfallorganisation sollten überprüft werden", empfiehlt Werner Lüth,
Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÃœV Rheinland. Seit 2013 sind
neben Ersthelfern auch Brandschutzhelfer vorgeschrieben. TÃœV
Rheinland unterstützt Unternehmen bei der Erstellung und
Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Rettungskette regelt Hilfe
Der Unternehmer hat geeignete Notfallmaßnahmen festzulegen. Im
Ernstfall beschreibt diese sogenannte Rettungskette, wie die
Hilfsmaßnahmen im Unternehmen organisiert sind. Mitarbeiter müssen
über Ablauf und Kontaktdaten von internen und externen Helfern
informiert sein. Zum Beispiel durch Aushänge am Schwarzen Brett und
in Aufenthaltsräumen. Vordrucke, auf denen individuelle Namen und
Rufnummern der Ersthelfer und des Betriebsarztes ergänzt werden
können, halten zum Beispiel die Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen bereit. TÜV Rheinland berät Unternehmen in allen Fragen
der Arbeitssicherheit und unterstützt sie darin, die gesetzlichen
Vorschriften einzuhalten.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse