Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen Vorstände der HRE ein.
(firmenpresse) - Die Meldungen in den Medien, dass die Hypo Real Estate (HRE) weitere Mittel bzw. Sicherheiten vom Staat benötigt, um Ihren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, reißen nicht ab.
Gegen die früheren Verantwortlichen der HRE ist bei der Staatsanwaltschaft München ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung beziehen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf Vorwürfe von Verstößen gegen das Aktien- und Wertpapierhandelsgesetz sowie auf den Verdacht der Untreue.
Nach Medienberichten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Ermittlungen gegen die ehemaligen Vorstände der HRE zum Teil bezüglich des Vorwurfs von unerlaubten Insidergeschäften im Zusammenhang mit Aktiengeschäften rund um den 15.01.2008 eingestellt. Der Aktienkurs der Hypo Real Estate war damals dramatisch gefallen, als der Vorstand berichtet hatte, dass die Bank mehrere 100 Mio. Euro auf amerikanische Wertpapiere abschreiben müsse. Auch dies belegt nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, dass vor einer gerichtlichen Durchsetzung von Regressansprüchen für Aktionäre in jedem Fall detailliert analysiert werden muss, ob sich ein Anspruch mit ausreichenden Erfolgschancen durchsetzen lässt.
Je nach dem, ob und welcher dieser Vorwürfe sich bestätigt, können auch geschädigten Anlegern, die Aktien der Hypo Real Estate erworben haben, Schadensersatzansprüche gegen die Bank zustehen, so dass betroffene Aktionäre prüfen lassen sollten, ob sich eine Haftung der Bank begründen lässt.
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Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München überprüft in Ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung im Zusammenhang mit verschiedenen Anlageformen, insbesondere aus Wertpapiergeschäften, Investmentgeschäften sowie Anlagen in Immobilien, Immobilienfonds und Gesellschaftsbeteiligungen. Im Bereicht der unseriösen Geschäfte des Grauen Kapitalmarktes oder des Anlagebetrugs vertritt die Kanzlei ausschließlich geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Regressansprüchen.
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