(ots) - Streit um Schuldenbremse: CDU/CSU widerspricht
Finanzministerium
Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus: Schuldenbremse muss
eingehalten werden
Osnabrück. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag lehnt Überlegungen
des Bundesfinanzministeriums ab, die Schuldenbremse für die Länder zu
lockern. In einem Interview der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Dienstag) sagte Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus: "Die Länder
stehen in der Verantwortung, ihre Hausaufgaben zu machen.
Schuldenbremse und Fiskalpakt müssen eingehalten werden, zumal sich
die Länder schriftlich dazu verpflichtet haben. Das ist die klare
Position der CDU/CSU. Und dem ist nichts weiter hinzuzufügen."
Laut Grundgesetz dürfen die Länder von 2020 an keinerlei neue
Schulden mehr machen. Für den Bund gilt die Schuldenbremse schon ab
2016. Er soll in engen Grenzen aber weiterhin Kredite aufnehmen
können. Erlaubt sind 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, was
derzeit etwa zehn Milliarden Euro entspricht. Einen Teil des
Verschuldungsspielraums (0,15 Prozentpunkte des BIP) könnten nach
einem Vorschlag des Finanzministeriums auf die Länder übertragen
werden.
Hintergrund sind die gerade beginnenden Gespräche über das
Auslaufen des Solidarpakts II und eine grundsätzliche Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die Länder drängen dabei auf weitere
Entlastungen. Sie summieren sich laut Brinkhaus auf 30 bis 50
Milliarden Euro zu Lasten des Bundeshaushaltes. "Das können wird wir
nicht akzeptieren", sagte der CDU-Abgeordnete. Er betonte, die
Belastungsgrenze des Bundes sei erreicht. Dieser habe die Länder erst
jüngst in Milliardenhöhe entlastet, etwa durch die Übernahme des
Bafög.
Mit Blick auf einen möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlages
mit Ablauf des Solidarpaktes II Ende 2019 verwies Brinkhaus darauf,
dass es auch im Westen Deutschlands schwache Regionen gebe, zum
Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Entlastungen der Steuerzahler etwa
durch einen Abbau der so genannten Kalten Progression schloss er
nicht aus und betonte: "Der Abbau der Kalten Progression muss zu 57,5
Prozent von den Ländern und von den Kommunen finanziert werden, weil
die Kommunen und Länder 57,5 Prozent der Einnahmen im
Einkommensteuertopf bekommen. Es kommt also wesentlich auf die
Zustimmung der Länder an, dies auch zu schultern."
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