PresseKat - Was beim Carsharing zu beachten ist (FOTO)

Was beim Carsharing zu beachten ist (FOTO)

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(ots) -
Gewerbliches Carsharing entlastet den Innenstadtverkehr und trägt
dazu bei, die Luftqualität in der City zu verbessern. Doch Autoteilen
schont nicht nur die Umwelt, sondern meist auch das Konto des
Fahrers. Wie die Carsharing-Fahrzeuge gegen Schäden abgesichert
werden, erklärt CosmosDirekt.

City-Flitzer wie DriveNow, Car2Go, Flinkster oder Quicar erobern
Deutschlands Metropolen. Trotzdem haben erst fünf Prozent der Städter
das Mobilitätsmodell ausprobiert. Das ergab eine aktuelle
forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. (1) Immerhin: Jeder vierte
Befragte (25 Prozent) kann sich vorstellen, künftig Carsharing zu
nutzen.

Tipps vom Versicherungsexperten Roman Wagner

"Wer sich hinter das Lenkrad eines Carsharing-Fahrzeuges setzt,
sollte sich vorab über den Versicherungsschutz informieren", rät
Roman Wagner, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Autofahrer, die
ein gewerbliches Carsharing-Angebot wählen und auf das eigene Auto
verzichten, brauchen keine eigene Autoversicherung. Denn in der Regel
ist man über den Anbieter Kfz-haftpflicht- und kaskoversichert."

Wichtig für Umsteiger:

- Vor dem Einsteigen ins Carsharing-Fahrzeug sollte man mit dem
bisherigen Autoversicherer klären, ob und wie lange der bereits
erreichte Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht- und der
Vollkaskoversicherung bestehen bleibt. Besitzt man später wieder
ein eigenes Auto, bleibt der günstigere Versicherungsbeitrag
erhalten.
- Einen Blick auf die Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung des
Fahrzeuges zu werfen, kann Geld sparen. Zum Teil lässt sich
diese gegen eine Gebühr senken.
- Wer ein Gemeinschaftsauto mietet, muss nicht zwangsläufig selbst
fahren. In den Carsharing-Nutzungsbedingungen wird schriftlich
geregelt, ob der Kfz-Versicherungsschutz nur für den




angemeldeten Kunden gilt. Viele Anbieter schreiben vor, dass
dieser zumindest mit im Auto sitzen muss, wenn eine andere
Person fährt. In diesem Fall ist der Kunde jedoch dafür
verantwortlich, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis
verfügt.

(1) forsa-Umfrage "Erfahrungen mit Carsharing und privaten
Mitfahrgelegenheiten" im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juni 2014
wurden 2.001 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Alle Angaben beziehen
sich auf Befragte, die in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern
leben.

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-carsharing

Der Abdruck der Infografik ist nur in Verbindung mit CosmosDirekt
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Datum: 17.09.2014 - 10:39 Uhr
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