Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Kinderschutz/Bundesregierung
(ots) - Wenn man das Recht verschärft, sollte man es mit
Augenmaß tun und so, dass das Strafrecht praktikabel bleibt. Der
Gesetzentwurf der Regierung zum Sexualstrafrecht ist maßlos. Er will
bestrafen, was häufig ekelhaft und ziemlich unmoralisch, aber eben
noch nicht strafwürdig ist. Er will auch noch manches bestrafen, was
weder ekelhaft noch unmoralisch, sondern der normale Alltag vieler
Menschen ist. Er leistet der Prüderie und der Verlogenheit Vorschub.
Vor allem aber ist das geplante Gesetz nicht praktikabel, weil es
unpräzise ist und voller unbestimmter Rechtsbegriffe.
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Datum: 17.09.2014 - 21:15 Uhr
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