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Ãœber Versicherungen und deren Verhalten wird in den Medien und der
Öffentlichkeit viel diskutiert. Wie bewertet die Bevölkerung die
Schadenregulierung der Assekuranz und ihre Versicherungen
tatsächlich? Dieser Frage gehen die Generali Versicherungen in ihrer
repräsentativen Umfrage Schadenmanagement nach, in der 1.005
Bundesbürger, davon 541 mit einem Schadenfall in den letzten fünf
Jahren, befragt worden sind. Das Magazin zur Umfrage sowie weiteres
Informationsmaterial wie Pressemitteilungen, einen Audiobeitrag,
Grafiken und Bilder finden sich im Internet unter
www.generali-schadenumfrage.de
Gleichzeitig geben die Generali Versicherungen Hinweise, woraus
ein guter Versicherungsschutz besteht, was im Schadenfall zu beachten
ist und wie Schäden vermieden werden können:
Hochwasser: VOR DER ÃœBERSCHWEMMUNG:
- Geladenes Handy und batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampe
und Radio bereitlegen.
- Wichtige Medikamente und Lebensmittel einpacken.
- Gefährdete Personen alarmieren und evakuieren.
- Elektrische Geräte in gefährdeten Räumen abschalten, wenn
möglich in höher gelegene Räume oder andere, nicht gefährdete
Orte bringen.
- Wertgegenstände und wichtige Dokumente wie Geburtsurkunde,
Krankenversicherungskarte, Kaufverträge oder
Versicherungsunterlagen sichern.
- Türen, Fenster und weitere vom Wassereintritt gefährdete
Gebäudeöffnungen abdichten.
- Das Auto aus der Gefahrenzone fahren.
- Soweit möglich mobilen Überschwemmungsschutz (Sandsäcke)
besorgen und als Schutzwall aufbauen.
WÄHREND DER ÜBERSCHWEMMUNG:
- Die Weisungen der Einsatzkräfte befolgen.
- Durch das Wasser können Erdmassen plötzlich ins Rutschen
geraten. Daher auf Risse und Spalten im Erdreich achten. Im
Zweifel Experten von Polizei und Rettungskräften informieren.
NACH DER ÃœBERSCHWEMMUNG:
- Von einem Fachmann elektrische Geräte und Anlagen prüfen lassen,
bevor diese wieder in Betrieb genommen werden.
- Sind Schadstoffe wie Öl oder Farben ausgelaufen, die Feuerwehr
verständigen. In der Nähe von Schadstoffen nicht rauchen.
- Die Schäden mit einem Foto dokumentieren und den erreichten
Wasserstand markieren.
- Dem Versicherer eine Aufstellung über Verluste und Schäden mit
Angabe zur geschätzten Schadenhöhe zukommen lassen.
- Wenn möglich, im Wasser stehende Hausratgegenstande hochstellen,
um den Schaden zu begrenzen.
- Weitere Schäden in Abstimmung mit dem Versicherer gering halten.
Er berät Sie, wie das Wasser abgepumpt, das Gebäude gereinigt
und getrocknet werden kann.
- Lassen Sie Reparaturen nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung
von Fachfirmen durchführen.
Sturm: VORBEUGENDE MAßNAHMEN:
- Hausbesitzer sollten niemals die Gefahren unterschätzen, die bei
einem Sturm von ihrem Haus ausgehen. So können Schornsteine,
Fallrohre oder Dachziegel heruntergerissen werden und jemanden
verletzen. Außerdem verliert ein beschädigtes Dach nicht nur
seine Schutzwirkung gegen Nässe und Kälte, es bietet auch mehr
Angriffspunkte für Stürme.
- Sie müssen dafür sorgen, dass sich Ihr Haus immer in einem
ordnungsgemäßen Zustand befindet. Mängel oder Schäden sind
unverzüglich zu beseitigen. Prüfen Sie Ihr Dach daher regelmäßig
auf:
- fehlende oder beschädigte Dachziegel, -platten und Verankerungen
- beschädigte oder abgerissene Teile sowie Risse in der Dachhaut
- unregelmäßige Kiesschüttung bei Flachdächern
- abgerissene oder verbogene Dachrinnen und Regenfallrohre, lose
Schneefanggitter
- schadhaften Dachüberstand
- Risse an Schornsteinköpfen, -abdeckungen und -einfassungen
- schadhafte Befestigung der Antennenanlagen und aus der
Verankerung gerissene Blitzableiter
- instabile Befestigungen von Solarmodulen
DER ERNSTFALL:
- Zieht ein Sturm auf, sollten Sie alle Dachfenster, Fenster,
Türen sowie Luken und Fensterläden schließen, Markisen
aufrollen.
- Gartenmöbel und andere Gegenstände außerhalb des Gebäudes
sichern.
- Autos weg von Bäumen fahren, am besten in eine Garage.
- Sich selbst in Sicherheit bringen und warten, bis das Unwetter
vorbei ist.
NACH DEM STURM:
- Überprüfen Sie das Dach und die übrigen Gebäudebestandteile auf
Schäden, die der Sturm verursacht haben könnte.
- Halten Sie den Schaden so gering wie möglich und informieren Sie
umgehend Ihre Versicherung (weitere Tipps siehe "Hagel").
Frost: Wasserrohre, die bei Frostwetter platzen, richten große
Schäden an. Im Jahr 2012 waren es zum Beispiel 1,5 Millionen
beschädigte Leitungen, für die deutsche Versicherungen über 2,7
Milliarden Euro an ihre Kunden zahlten. Als Hausbesitzer oder Mieter
können Sie sich viel Ärger ersparen, wenn Sie folgende Tipps
berücksichtigen:
- Räume im Gebäude immer ausreichend beheizen und das
Heizkörperventil nie vollständig zudrehen. Das gilt auch für
wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellkammern,
Gästezimmer und Gäste-WCs.
- Die mit einem Frostschutzeichen gekennzeichnete
Frostschutzstellung am Ventil schafft nur bedingt Sicherheit.
Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der
Heizkörper nicht einfriert. Etwas weiter entfernte Rohre werden
nicht geschützt.
- Auch unter dem Aspekt Heizkosten ist eine konstante
Raumtemperatur meistens günstiger als häufiges Auf- und Abdrehen
der Heizungsanlage.
- Vor dem ersten Frost wasserführende Leitungen im Außenbereich
entleeren und die Zuleitungen schließen.
VERHALTEN BEI FROSTSCHÄDEN:
- Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung (weitere Tipps siehe
"Hagel").
- Stellen Sie die Wasserversorgung der betroffenen Leitungen ab.
- Lassen Sie die Leitung erst nach Weisung des Versicherers von
einem fachkundigen Installateur vorsichtig auftauen und leiten
Sie bei Bedarf eine Leckortung ein.
Hagel: VORBEUGENDE MAßNAHMEN:
- Für Oberlichter am besten hagelresistentes Glas- oder
Kunststoffmaterial verwenden. Auch Solaranlagen können auf diese
Weise geschützt werden.
- Bei Dach- und Terrassenabläufen Verschmutzungen sowie
Verstopfungen regelmäßig beseitigen, außerhalb des Gebäudes
Einlaufschächte freihalten.
- Bei Anzug des Unwetters Auto in die Garage stellen oder mit
einer Hagelschutzplane sichern.
- Markisen und Rolläden einziehen. Zwar können auch
Fensterscheiben zu Bruch gehen, heutiges Fensterglas hält
Hagelschlag jedoch generell besser stand.
- Alle Fenster, Türen und Tore schließen.
- Gegenstände aus dem Garten, die durch Hagel beschädigt werden
können, in Sicherheit bringen.
VERHALTEN BEI HAGELSCHÄDEN:
- Zuerst die Versicherung telefonisch über den Schaden
informieren.
- Nicht gleich mit Aufräumarbeiten beginnen, sondern zunächst das
Ausmaß des Schadens auf Fotos festhalten. Das weitere Vorgehen
mit der Versicherung absprechen.
- Eine Schadenaufstellung anfertigen, in der alle beschädigten
Gegenstände aufgelistet sind. Vorhandene Anschaffungsbelege
hinzufügen oder alternativ den ungefähren Zeitpunkt des Kaufs
sowie den Neupreis notieren.
- Für die endgültige Reparatur einen Kostenvoranschlag einholen
und der Versicherung vorlegen.
- Beschädigte Gegenstände erst einmal zum Schadennachweis
aufbewahren.
- Als Versicherungsnehmer haben Sie grundsätzlich eine
Schadenminderungspflicht. Das heißt, Sie müssen den entstandenen
Schaden so gering wie möglich halten. Dazu gehört zum Beispiel
das Abkleben von Fenstern, damit kein Regenwasser mehr
eindringt. Wurden Teile des Dachs zerstört, sind Sie
verpflichtet, dieses gegen Regen abzudichten. Beauftragen Sie
dafür nach Absprache mit Ihrer Versicherung einen Fachmann.
Pressekontakt:
Generali Versicherungen
Christian Krause
Telefon: 089 5121-2283
Telefax: 089 5121-1045
E-Mail: christian.krause(at)generali.com