(ots) - Anlässlich der Eröffnung des 22. Deutschen
Verwaltertages in Berlin drängte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler
auf eine zügige Umsetzung des Koalitionsvertrages. Dieser sieht
Mindestvoraussetzungen und Versicherungspflichten für
Immobilienverwaltungen vor, um die Qualität der Dienstleistung und
den Verbraucherschutz für Mieter und Eigentümer zu erhöhen.
Gleichzeitig warnte Heckeler vor einem Scheitern der Energiewende im
Gebäudebereich, falls die Bundesregierung nicht handeln sollte.
Zugleich mahnte Heckeler Verbesserungen bei der Kreditvergabe und
eine vereinfachte und erweiterte Fördermittelpolitik für
Wohnungseigentümergemeinschaften bei energetischen Sanierungen an.
Heckeler sprach sich auch für eine Informationskampagne für
Wohnungseigentümer-gemeinschaften aus, um Vorteile und Stellenwert
energetischer Sanierungen und eines barrierefreien Umbaus
aufzuzeigen.
In seiner Eingangsrede zum 22. Deutschen Verwaltertag hob
DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler noch einmal grundsätzlich die
gestiegenen Anforderungen an Immobilienverwaltungen im Kontext von
Altersvorsorge und Energiewende hervor. Mittlerweile müssen diese
über 50 Gesetze und Verordnungen beachten, die in der Praxis
anzuwenden sind. Nicht immer sei dies jedoch vollumfassend zu
gewährleisten, was letztlich beim Eigentümer und Verbraucher Schaden
hinterlässt und gesellschaftspolitische Vorhaben wie die Energiewende
oder den altersgerechten Umbau in weite Ferne rückt.
Hauptursächlich dafür sind fehlende Mindestanforderungen an die
Tätigkeit des Immobilien- und Hausverwalters, da nur eine Pflicht zur
Gewerbeanzeige besteht. Heckeler machte dabei deutlich, dass damit
der Schutz des Eigentums nicht mehr ausreichend gegeben ist. Vor dem
Hintergrund, dass der Kauf von Wohnungseigentum die häufigste Form
der freiwilligen Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern ist,
müsse jetzt politisch gehandelt werden: "Der Gesetzgeber schraubt die
Anforderungen an Verwaltungen immer höher, sieht aber nur
unzureichend die Umsetzungsprobleme in der Folge. Das muss sich
ändern!", so Heckeler. Gleichzeitig fand er lobende Worte, dass die
Forderungen des Spitzenverbandes der deutschen Immobilienverwalter
nach Zugangsvoraus-setzungen und Versicherungspflichten Eingang in
den Koalitionsvertrag gefunden haben. Die Bundesregierung dürfe aber
nun nicht halbherzig an eine Umsetzung gehen, forderte Heckeler. Ohne
einen Fach- und Sachkundenachweis als Mindestanforderung sowie eines
ausreichenden und verbindlichen Versicherungsschutzes in Form von
Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
sowie einer Vertrauensschadenversicherung, wäre der Verbraucher nicht
hinreichend geschützt. Zugleich würde eine erfolgreiche Umsetzung der
Energiewende im Gebäudebereich scheitern, da notwendiges Wissen in
den Verwaltungen nicht flächendeckend vermittelt werden könnte. Dabei
verwies DDIV-Präsident Heckeler auf eine kürzlich veröffentlichte
Umfrage des DDIV in Zusammenarbeit mit der KfW, bei der über die
Hälfte der befragten Verwaltungen teilweise erhebliche
Wissens-Defizite einräumten.
Wie bedeutend die Rolle des Verwalters allein bei der
energetischen Sanierung ist, begründet allein der Umstand, dass
mittlerweile 18 Millionen Wohnungen in der Bundesrepublik verwaltet
werden. Dabei betreut allein ein Mitarbeiter jährlich rund eine
Million Euro an Fremdvermögen in Form von Instandhaltungsrücklagen.
Hinzu kommen das Immobilienvermögen selbst, Mietkonten der
Eigentümer, Hausgelder für kurzfristige Instandhaltungen sowie
Sonderumlagen für größere Sanierungsprojekte - alles ohne jegliche
Mindestanforderung an die Tätigkeit des Verwalters und ohne wirksamen
Anleger-Schutz. Wo ein Friseur zur Eröffnung eines Geschäftes einen
Meisterbrief benötigt, ein Skilehrer eine Ausbildung vorzuweisen hat,
muss der Immobilienverwalter noch nicht einmal über eine
abgeschlossene Schulausbildung verfügen.
Heckeler: "Ziel der Bundesregierung kann es nur sein, die
Vermögensbildung weiter zu fördern, die Altersvorsorge zu sichern und
gesamtgesellschaftliche Prozesse wie die ausgerufene Energiewende
oder den altersgerechten Umbau voranzutreiben. Ohne qualifizierte
Verwalter wird das nicht funktionieren. Ohne Zugangsvoraussetzungen
keine Energiewende! Ohne Zugangsvoraussetzungen keine Absicherung der
Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern!"
Erst 2013 wurden die Tätigkeiten von Finanzanlagenvermittler und
Versicherungsberatern mit Zugangsbeschränkungen zum Schutz der
Verbraucher versehen. Eine fachliche Eignung, ausreichend
Kapitalnachweis und Führungserfahrung sind seitdem Voraussetzung für
eine Berufserlaubnis, mit der Kapitalanlagen und Versicherungen
vermittelt und verwaltet werden dürfen.
"Die Bundesregierung hat damit eine gute Vorlage, hantiert doch
der Verwalter mit ebenso hohen Vermögenswerten wie ein
Finanzanlagenvermittler." Heckeler führte weiter aus, dass Förder-
und Finanzierungsbedingungen für WEG vereinfacht werden müssen. Zudem
mahnte er die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes an und
sprach sich zugleich gegen die Einführung einer Modernisierungsumlage
aus, die nur bis zur Amortisation der Kosten umgelegt werden darf.
Auch schade das Festlegen einer Mietpreisbremse dem
Investitionsklima. In der Pflicht sei der Gesetzgeber auch,
steuerrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Klimawende zu
lösen. Heckeler erläuterte dies am Beispiel des Neubaus von
Blockkraftheizwerken und der bestehenden Umsatzsteuerpflicht.
Um das Sanierungstempo zu erhöhen, sprach sich Heckeler ferner für
eine Informationsoffensive zur energetischen Sanierung und zum
barrierearmen Umbau aus. Empfänger sollten
Wohnungseigentümergemeinschaften sein, da bei diesen im Gegensatz zu
kommunalen Wohnungsunternehmen fünfmal weniger Wohneinheiten als
vollmodernisiert gelten (1,7 % / 8,5 %). Vor dem Hintergrund, dass
WEG weit als viermal mehr Wohneinheiten als kommunale
Wohnungsunternehmen auf sich vereinen (9 Millionen / 2,2 Millionen),
wird die Bedeutung von WEG in vielerlei Hinsicht sichtbar.
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