(ots) - Hecken stutzen, Laub saugen, häckseln - im Herbst
wird es laut im Garten. Viele Arbeitsgeräte übersteigen Lautstärken
von 90 Dezibel und mehr, was für den Benutzer als auch für den
Nachbarn oft mehr als "lästig" ist. Da kann schon der nächste
Nachbarschaftsstreit beginnen. "Vor dem Kauf und dem Gebrauch solcher
Gartengeräte empfiehlt es sich, die Herstellerhinweise in der
Betriebsanleitung oder auf dem Produkt genau zu lesen", sagt Stephan
Scheuer, Experte für Qualitätsprüfungen beim TÜV Rheinland. Denn
sobald die Lautstärke 85 Dezibel übersteigt, muss der Hersteller auf
das Tragen eines Gehörschutzes hinweisen. "Bei der Arbeit mit
treibstoffbetriebenen Gartengeräten ist es grundsätzlich richtig,
einen Gehörschutz zu tragen", weiß der TÜV Rheinland-Experte. Ob
handelsübliche Ohrstöpsel oder ein Kapselschutz gewählt werden, ist
nicht unmittelbar entscheidend. Wichtig ist, dass der Träger sich mit
der Wahl wohlfühlt und der Lärm wirksam gedämpft ins Ohr dringt.
Auch leisere Geräte können Gehör schädigen
Das Gehör wird ab einer andauernden Lautstärke ab 85 bis 90
Dezibel irreparabel geschädigt. Oft überschreiten
treibstoffbetriebene Gartengeräte durch den lauten und nicht gut
gedämpften Verbrennungsmotor diesen Wert. Laubsauger und Häcksler
erreichen schnell höhere Werte. Besondere Vorsicht ist bei
benzinbetriebenen Heckenscheren und Trimmern geboten, bei denen die
Arbeit dicht am Kopf und damit nahe der Geräuschquelle erfolgt. Hier
ist der Hobbygärtner auch schnell mal mehr als 100 Dezibel
ausgesetzt. Elektrische Trimmer sind zwar leiser, aber durch die
hohen Frequenzen werden Sie als unangenehmer wahrgenommen und können
genauso das Ohr schädigen. Elektrische Heckenscheren sind zwar nicht
so laut, werden aber meist über einen längeren Zeitraum genutzt. "Ist
in der Gebrauchsanweisung von längeren Arbeitszeiten die Rede,
bedeutet das in der Regel eine Dauer von mehr als 30 bis 60 Minuten",
weiß Stephan Scheuer.
Ruhezeiten einhalten
Wer keinen Streit mit den Nachbarn riskieren möchte, hält sich an
die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Leise Gartengeräte dürfen
an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden, Sonn- und
Feiertage ausgeschlossen. Lautstarke Geräte können an Werktagen
zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden.
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