(ots) -
Die Ankündigung im Koalitionsvertrag, Pflegezeit- und
Familienpflegezeitgesetz unter einem Dach zusammenzuführen, mit einem
Rechtsanspruch zu versehen sowie die zehntägige Auszeit analog
Kinderkrankengeld weiterzuentwickeln, machte Hoffnung auf eine
grundlegende Entlastung pflegender Angehöriger. Der vorliegende
Referentenentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von
Familie, Pflege und Beruf wird diesem Anspruch jedoch nur teilweise
gerecht. Dies bemängelt das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in
einer Stellungnahme zum Referentenentwurf und fordert folgende
Nachbesserungen:
Die im Referentenentwurf geplante Lohnersatzleistung für eine
zehntägige Auszeit bliebe weiterhin einmalig auf akute
Pflegesituationen beschränkt, bemängelt Heike Nordmann,
Geschäftsführerin des KDA. "Alle Erfahrungen aus der Praxis zeigen,
dass die Pflege nicht nur am Beginn einer Pflegebedürftigkeit
organisiert werden muss, sondern dass die in der Regel über viele
Jahre andauernde Begleitung eines Pflegebedürftigen immer wieder
einer (Neu)Organisation der Pflege bedarf." Deshalb fordert das KDA,
die kurzzeitige Arbeitsverhinderung tatsächlich analog dem
Kinderkrankengeld zu gestalten und dafür zehn Tage pro Jahr zu
gewähren.
Positiv hervorzuheben sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf
Familienpflegezeit für alle Mitarbeitenden in Betrieben mit mehr als
15 Beschäftigten. Allerdings schlagen die KDA- Experten vor, die
sechsmonatige Pflegezeit als eigenständigen Anspruch neben der
Familienpflegezeit zu belassen. Während der Pflegezeit sollte
zumindest ein teilweiser echter Lohnersatz aus Steuermitteln gewährt
werden. Für eine verbleibende Differenz könnte darüber hinaus die
Darlehensregelung gelten. "Wir begrüßen die Ausweitung der Pflegezeit
auch auf Situationen der Sterbebegleitung. Allerdings wäre es
wünschenswert, auch im Rahmen der Sterbebegleitung Pflegezeit für
sechs statt nur für drei Monate zu gewähren", so Nordmann.
Die Rückzahlungsoptionen des Darlehens bei der Familienpflegezeit
müssten flexibler gestaltet werden. Denn angesichts der kaum
möglichen Einschätzbarkeit der Dauer einer Pflegesituation und der
Situation auf dem Arbeitsmarkt, werde ein Großteil der Beschäftigten
davor zurückschrecken, sich über zwei Jahre zu verschulden, mit
anschließenden festen Rückzahlungsfristen und -raten.
Damit pflegende Angehörige mit ihren eigenen Bedarfen gestärkt
werden, fordert das KDA, ein Beratungsangebot zur Vereinbarkeit von
Beruf und Pflege im Referentenentwurf vorzusehen. Damit sollten die
pflegenden Angehörigen beispielsweise Unterstützung bei Verhandlungen
mit dem Arbeitgeber zu passenden Arbeitszeitmodellen, inklusive von
Vereinbarungen zur (Familien-)Pflegezeit erhalten.
Eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf kann im
Internet unter www.kda.de (Aktuelles) heruntergeladen werden.
Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen
Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren
Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch
seine Projekte, Beratungen, Fortbildungen, Tagungen und
Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer
Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter
für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit. Das KDA betreibt,
gefördert durch das Land NRW und die Landesverbände der Pflegekassen
NRW, die Landesstelle Pflegende Angehörige NRW.
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