(ots) - Eine Sondertagung der Haufe Akademie bereitet
Fach- und Führungskräfte aus Personal- und Rechnungswesen auf die
Einführung des Mindestlohns und die Rente mit 63 vor.
Die Diskussion um Mindestlohn und Rente mit 63 hat in der
Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen. Die Umsetzung der neuen Regeln
im unternehmerischen Alltag ist für Praktiker eine große
Herausforderung. Die Sondertagung "Der neue Mindestlohn und die Rente
mit 63" der Haufe Akademie informiert Fach- und Führungskräfte aus
Personalabteilungen, Rechnungswesen und Buchhaltung über Auswirkungen
der neuen Regelungen und über konkrete Gestaltungsmöglichkeiten für
die Praxis.
Gesetzlicher Mindestlohn
Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2015 einen
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro
Stunde zahlen. Die Untergrenze gilt grundsätzlich für alle Branchen
und sämtliche Arbeitsverhältnisse. Wie bei jeder Regel gibt es aber
auch beim Mindestlohn Ausnahmen, zum Beispiel für Saisonarbeiter,
Auszubildende, Praktikanten und bestimmte Branchen aufgrund des
Arbeitnehmerentsendegesetzes. Auf der Sondertagung erfahren die Fach-
und Führungskräfte, wo der Mindestlohn gilt und wie sie Löhne und
Gehälter im Hinblick auf die neue Regelung korrekt berechnen, welche
Vergütungsbestandteile und welche zusätzlich gewährten
Lohnbestandteile zum Beispiel angerechnet werden können.
Rente mit 63
Außerdem müssen sich Unternehmen in naher Zukunft auf eine Welle
von Anträgen für die Rente mit 63 einstellen, 240.000 Eingaben werden
allein im Einführungsjahr erwartet. Diese wollen korrekt bearbeitet
werden: Auf der Tagung erfahren die Teilnehmer, welche
Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt sein müssen, wie sich
solche Verrentungen auf Altersteilzeitvereinbarungen auswirken und
wie Unternehmen Rentner befristet rechtssicher beschäftigen.
Lernen anhand konkreter Praxisbeispiele
Die Teilnehmer können nach der Tagung Löhne und Gehälter im
Hinblick auf die kommende Regelung zum Mindestlohn korrekt berechnen.
Und sie können Fälle, in denen Mitarbeiter mit 63 in Rente gehen
wollen, optimal gestalten und bearbeiten. Jeweils zwei Referenten
leiten die Tagung als Team: Ein Experte aus dem Arbeitsrecht erklärt
die gesetzlichen Neuerungen, ein Spezialist für Sozialversicherung
und Entgeltabrechnung erläutert anhand zahlreicher Beispiele aus der
Praxis, wie die neuen Regeln konkret anzuwenden sind.
Weitere Information unter: http://www.haufe-akademie.de/57.07
Ãœber die Haufe Akademie
Die Haufe Akademie ist einer der führenden Anbieter für
Qualifizierung und Entwicklung von Menschen und Unternehmen im
deutschsprachigen Raum. Passgenaue Lösungen, einzigartige Services,
höchste Beratungskompetenz und individuelle Qualifizierung
vereinfachen den Erwerb von Fähigkeiten und erleichtern nachhaltige
Entwicklungen. Maßgeschneiderte Unternehmenslösungen, ein breites
e-Learning Portfolio, Managed Training Services und Consulting
unterstützen HR-Verantwortliche und Entscheider bei der
Zukunftsgestaltung für Unternehmen. Mehr Kompetenz für Fach- und
Führungskräfte ermöglicht ein umfangreiches Angebot an Seminaren,
Qualifizierungsprogrammen, Lehrgängen, Tagungen und Kongressen. 2013
führte die Haufe Akademie über 1.600 firmeninterne
Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmen aller Branchen sowie 3.200
Veranstaltungstermine zu rund 690 unterschiedlichen betrieblichen
Themen in bundesweit 65 Städten durch. Rund 63.000 Teilnehmer setzten
in diesem Jahr bei ihrer Weiterentwicklung auf die Kompetenz und
Erfahrung der Haufe Akademie, die seit 1978 am Markt ist. Die Haufe
Akademie ist ein Unternehmen der Haufe Gruppe.
http://www.haufe-akademie.de
Pressekontakt:
Haufe Akademie GmbH & Co. KG
Kerstin Schreck
Pressecenter
Lörracher Str. 9
79115 Freiburg
Tel: 0761 898-4542
Fax: 0761 898-99-4542
E-Mail: presse(at)haufe-akademie.de
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