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Anmoderationsvorschlag:
Man kennt sie aus Fußballstadien, immer mehr Lehrer benutzen sie
und sie sind beliebt bei Vorträgen - die Rede ist von Laserpointern.
Es gibt sie in vielen Farben und für relativ wenig Geld. Oft dienen
sie sogar als Spielzeug für die Katze, die dem unerreichbaren
Lichtpunkt auf dem Boden hinterherjagt. Aber Laserpointer sind bei
weitem kein Spielzeug. Worauf man hier achten sollte, weiß mein
Kollege Mario Hattwig.
Sprecher: Laserpointer kann man nicht mit anderen Lichtquellen,
wie einer Glühbirne vergleichen. Die Lichtstrahlen sind viel stärker
gebündelt und haben eine höhere Energiedichte. Aus diesem Grund
sollte man einen Laser auch nie auf einen Menschen richten, so
Susanne Woelk von der Aktion DAS SICHERE HAUS.
O-Ton 1 (Susanne Woelk, 0:22 Min.): "Auch Laser mit einer geringen
Leistung haben eine hohe Reichweite und können blenden. Im Extremfall
kann es sogar zu Verbrennungsnarben auf der Horn- oder Netzhaut des
Auges kommen. Wer geblendet wird, kann schlechter scharf sehen oder
auch Farben sehen. Und wenn man also ein Fahrzeug führt und dann
geblendet wird, kann das, wenn es ganz übel läuft, zu Unfällen führen
und das wird auch strafrechtlich verfolgt."
Sprecher: Laserpointer gehören niemals in Kinderhände. Und schauen
Sie nie in den direkten oder reflektierten Strahl, so Günter Ott von
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
O-Ton 2 (Name, 0:26 Min.): "Falls Sie geblendet werden, sollten
Sie sofort die Augen schließen und den Kopf aus dem Gefahrenbereich
bewegen. Bei einem aufgeweiteten Laser, das können Sie also an der
zusätzlichen Angabe "M" bei der Laserklasse erkennen, sollte der
Strahl nicht mit optischen Geräten betrachtet werden - also nicht mit
einer Lupe oder mit einem Fernglas. Dies kann zu einer Ãœberschreitung
der Grenzwerte führen."
Sprecher: Laserpointer sind in verschiedene Klassen aufgeteilt,
von eins bis vier.
O-Ton 3 (Name, 0:19 Min.): "Für den Privatbereich haben wir eine
Regelung, wonach also nur Laser geringer Leistung auf dem Markt
bereitgestellt werden dürfen. Das sind also die Klassen eins und
zwei. Bei diesen Lasern sprechen wir von sicheren Lasern. Also diese
Laser können auch von ungeschulten Personen betrieben werden."
Sprecher: Beim Kauf sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden,
dass sich neben dem CE-Zeichen auch das Warn- und Hinweiszeichen auf
dem Gerät befindet. Prinzipiell sollten Sie aber immer vorsichtig mit
einem Laserpointer umgehen.
Abmoderationsvorschlag:
Richten Sie einen Laserpointer also niemals auf Menschen! Das kann
schlimme Folgen haben. Mehr zum Thema finden Sie im Internet unter
www.baua.de, Stichwort Laserpointer.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Das sichere Haus
Dr. Susanne Woelk
Tel. (040) 29 81 04 62
s.woelk(at)das-sichere-haus.de
Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Jörg Feldmann
feldmann.joerg(at)baua.bund.de