(ots) - Als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft nimmt
der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heute an der
Verbändeanhörung zum aktuellen Hauptgutachten der Monopolkommission
im Bundeswirtschaftsministerium teil. Der VKU bekräftigt seine
Einschätzung, dass die Forderung der Monopolkommission, die
Kommunalwirtschaft verschärft zu regulieren, einen erheblichen
Eingriff in die Organisationsfreiheit der Kommunen darstellt. In
ihrem 20. Hauptgutachten beschäftigt sich die Monopolkommission
erneut kritisch mit der kommunalen Wirtschaftstätigkeit und
hinterfragt die generelle Erforderlichkeit einer zunehmenden
Rekommunalisierung. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Im
Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung ist es
den Kommunen freigestellt, ob sie ihre Aufgaben oder Projekte selbst
wahrnehmen oder dafür Dritte beauftragen."
Die ortsnahe Versorgung im Strom- und Gasbereich ist vielfacher
Bürgerwille, das hohe Vertrauen der Bürger wird in Umfragen immer
wieder bestätigt. Reck: "Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen,
dass Rekommunalisierungsprojekte, die mit volks- und
betriebswirtschaftlichem Sachverstand angegangen wurden,
entscheidende Mehrwerte für Städte, Gemeinden und kommunale
Unternehmen generiert haben. Entscheidungen zur Rekommunalisierung
müssen vor Ort getroffen werden!"
Der VKU weist die Kritik einer unzureichenden Kontrolle der
Trinkwasserentgelte zurück und lehnt die erneute Forderung der
Monopolkommission nach einer Anreizregulierung in der
Wasserversorgung weiterhin entschieden ab. Eine Regulierung würde in
die etablierten kommunalwirtschaftlichen Strukturen der
Trinkwasserversorgung eingreifen. Die Monopolkommission verkennt,
dass vor dem Hintergrund dieser funktionierenden Strukturen und der
ungebrochen hohen Verbraucher-zufriedenheit für eine so grundlegende
Änderung des Ordnungsrahmens keine Notwendigkeit besteht. Aus diesem
Grund hatte auch schon die letzte Bundesregierung diese Forderung der
Monopolkommission zurückgewiesen
Die Breitbandversorgung ist Teil einer modernen Daseinsvorsorge.
Kommunale Unternehmen engagieren sich auch in ländlichen Gebieten für
den weiteren Ausbau. Sie übernehmen Verantwortung für ihre Region.
Für den VKU ist die durch die Monopolkommission angeführte
Wettbewerbsverzerrung durch kommunales Engagement in der
Telekommunikation aufgrund von angeblich unzureichender
Kostenaufteilung zwischen einzelnen Geschäftsbereichen
unverständlich. Die getrennte Buchführung zwischen Energie- und
Telekommunikationsgeschäft ist bereits heute vorgeschrieben, wird
durch die kommunalen Unternehmen selbstverständlich eingehalten und
durch die Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft.
Auch der im Gutachten erhobene Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung
durch kommunale Unternehmen ist aus VKU-Sicht nicht nachvollziehbar.
Aus Gründen des Gemeinwohls nehmen kommunale Querverbundunternehmen
vielmehr Wettbewerbsnachteile gegenüber der Privatwirtschaft in Kauf,
die durch die Möglichkeit der steuerlichen Verrechnung nur in
geringem Umfang anteilig kompensiert werden.
Das Argument der Ineffizienz bei der Durchsetzung kommunaler Ziele
wie der Sicherung von Arbeitsplätzen oder der lokalen Wertschöpfung
ist aus Sicht des VKU nicht haltbar. Mit Blick auf die derzeitige
Situation in der Entsorgungswirtschaft und dem anhaltenden Streit
unter den dualen Systemen, die das privatwirtschaftliche Sammelsystem
organisieren, sagt Reck: "Die derzeitigen Missstände bei der dualen
Verpackungsentsorgung zeigen sehr deutlich, dass die Privatisierung
von Entsorgungsaufgaben zu gravierenden Leistungsdefiziten, hohen
Transaktionskosten und Ineffizienzen geführt hat."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung.
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