(ots) - Mieterbund: Eine halbe Million Mieter können von
Mietpreisbremse profitieren
Bundesdirektor Siebenkotten sieht Mieter vor Wucher geschützt -
Kritik an Ausnahmen für Neubauwohnungen
Osnabrück.- Der von der Bundesregierung beschlossene Kompromiss
zur Mietpreisbremse könnte laut Mieterbund eine halbe Million Mieter
in Deutschland vor Mietwucher schützen. In einem Gespräch mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte Lukas Siebenkotten,
Bundesdirektor Deutscher Mieterbund (DMB): "Jährlich werden etwa
500.000 Mieter von der Mietpreisbremse profitieren können."
Die Zahl könne zunächst nur hochgerechnet werden, so Siebenkotten.
Der Grund: Die Mietpreisbremse soll nur in Gebieten mit erhöhtem
Wohnungsbedarf gelten; diese müssen jedoch erst von den Bundesländern
ausgewiesen werden. "Vor allem Großstädte, Ballungsgebiete und
Universitätsstädte werden hierunter fallen", schätzte Siebenkotten
ein. "Von den gut 21 Millionen Mietwohnungen in Deutschland liegen
nach unserer Einschätzung etwa fünf Millionen in diesen Gebieten",
führte er aus. Lege man eine "Umzugsquote von circa zehn Prozent"
zugrunde, ergebe das die genannten 500.000 betroffenen Mieter,
erklärte Siebenkotten.
Auf wenig Verständnis stößt bei Siebenkotten die Ausnahme
neugebauter Wohnungen von der Mietpreisbremse. Diese werde zudem
"eine eher geringe praktische Bedeutung" haben, kritisiert
Siebenkotten: "Von den schätzungsweise 90.000 neu gebauten
Mietwohnungen pro Jahr dürften etwa 30.000 in Gebieten mit erhöhtem
Wohnbedarf liegen", rechnete er vor. "Da aber die Mietpreisbremse bei
der Erstvermietung von Neubauwohnungen nie gelten sollte, bezieht
sich der jetzt gefundene Kompromiss nur auf die Zweit- oder
Drittvermietung dieser 30.000 Wohnungen", sagte Siebenkotten. Diese
Voraussetzungen würden vermutlich bei "weniger als 2000 bis 3000
Wohnungen pro Jahr" erfüllt sein, schloss Siebenkotten.
Die neue Regelung schreibt vor, dass die Miete bei Neuvermietungen
höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Die
Mietpreisbremse soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten
und für fünf Jahre gelten. Ausgenommen sind Mieten im Wohnungsneubau.
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