(ots) -
Mit dem aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Bevorrechtigung der
Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
(Elektromobilitätsgesetz - EmobG), der heute im Bundeskabinett
beschlossen wurde, hat die Bundesregierung einen ersten Schritt auf
ihrem Weg zur Förderung der Attraktivität von Elektrofahrzeugen
getan. Ziel ist es, insbesondere Ländern und Kommunen Rechts- und
Planungssicherheit für den Umgang mit Elektrofahrzeugen unter
Fördergesichtspunkten zu geben.
Der VKU begrüßt diesen Entwurf im Grundsatz, hätte sich aber
gewünscht, dass der Gesetzgeber einen stärkeren Fokus auf das Thema
"Ladeinfrastruktur" gelegt hätte. "Für den Aufbau der öffentlichen
Ladeinfrastruktur ist derzeit kein Businessmodell erkennbar, der
Aufbau muss daher klar unter den Vorzeichen der
Infrastrukturförderung laufen. Dies kann in Zeiten knapper kommunaler
Kassen durchaus ein Engpass sein", stellt Reck klar.
Kritisch bewertet der VKU in diesem Zusammenhang die Regelungen
zur Freigabe von Busspuren für Elektromobile. Bereits heute klagen
viele Kommunen über die "Verstopfung" der Busspuren mit
Drittfahrzeugen. Hier muss die letzte Entscheidung immer bei der
zuständigen Kommune vor Ort liegen. "Bedenke was du dir wünscht, es
könnte dir gewährt werden!", spitzt Reck die Konsequenzen dieser
Regelungen zu, "denn im Erfolgsfalle müsste man sie gleich wieder
abschaffen".
Einer VKU-Umfrage zum Thema Elektromobilität zufolge (Umfrage aus
2013) sind 60 Prozent der insgesamt 315 befragten Unternehmen
elektromobil aktiv.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung.
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