(ots) - Das Auto ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellt
und ab in den Urlaub: Das ist kein Problem, meinen vier von zehn
Autofahrern laut einer repräsentativen Umfrage des
Kfz-Direktversicherers R+V24. Umso größer ist die Überraschung, wenn
das Fahrzeug bei der Rückkehr aus den Herbstferien abgeschleppt
wurde. "Es können jederzeit befristete Halteverbote, z. B. für
Bauarbeiten oder einen Umzug, eingerichtet werden", so Andreas Tepe
von R+V24. "So ein Halteverbot wird durch mobile Verkehrszeichen
mindestens drei Tage vorher angekündigt."
Ein temporäres Halteverbot kann Langzeitparkern schnell einen
Strich durch die Rechnung machen. Zwar gilt in der Regel eine
Vorlauffrist von mindestens drei Tagen, um Autofahrer über ein
vorübergehendes Verbot in Kenntnis zu setzen. Doch wer länger
abwesend ist, bemerkt davon nichts. Die Folge: Das Auto wird
abgeschleppt, in den meisten Fällen muss der Halter die Kosten für
Abschleppen und Aufbewahrung des Fahrzeuges tragen.
"Sicherheitshalber sollten Autofahrer zweimal wöchentlich nach dem
Auto schauen und prüfen, ob es noch korrekt geparkt ist", sagt
R+V24-Experte Andreas Tepe. "Wer das aufgrund einer Reise oder
Krankheit nicht selbst tun kann, sollte Verwandte oder Freunde darum
bitten."
Unterschied bei kürzerer Parkdauer
Wird ein Halteverbot kurzfristig eingerichtet, also die
3-Tages-Frist nicht eingehalten, muss der Halter die Abschleppkosten
unter Umständen nicht zahlen. Erst wenn die Verkehrszeichen 3 Tage
vorher aufgestellt waren, gilt: Der Fahrer hätte sich rechtzeitig
informieren müssen, ob aus seinem Parkplatz eine Halteverbotszone
wurde.
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