Befreiung von der Pflicht zu unwirtschaftlicher Dämmung ist nicht neu +++ Hessische Gebäudeenergieberater helfen durch den „Dschungel der Möglichkeiten“ +++ Medienschelte konterkariert Umweltziele
(firmenpresse) - „Die Energieeinsparverordnung lässt Ausnahmen bei der vorgeschriebenen Wärmedämmung von Gebäuden zu“, erläutert Manfred Balz-Fiedler vom Verband der Gebäudeenergieberater in Hessen (GIH-Hessen). „Es sind keine neuen, selbstgestrickten Rechenmodelle nötig.“ Der Dipl.-Ing. Architekt warnt davor, das mathematische Modell eines hessischen Architekten als „Patentlösung für energieeffiziente Sanierung“ hochzujubeln.
Vorsicht vor mathematischen Rechenbeispielen
Mit seiner Berechnung, habe der Herborner Architekt zwar nachgewiesen, dass die komplette Außendämmung eines Gebäudes in Dillenburg unwirtschaftlich sei. Aber: „Wenn die Energieeinsparung geringer ausfällt als die Kosten einer vorgeschriebenen Dämmung, so ist sie unwirtschaftlich. Die Dämmung kann dann ohne weiteres reduziert werden“, erklärt GIH-Vorstandsmitglied Balz-Fiedler. Dazu erteile die zuständige Baubehörde auf Antrag eine Befreiung. Das sehe die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Paragraf 25 bereits vor. „Das ist doch ein alter Hut.“ Die „mathematischen Rechenspiele“ seien mit Vorsicht zu genießen, denn dass Modell könne nicht generell auf alle Häuser übertragen werden. Der Nachweis muss stets nach den geltenden Normen erfolgen.
Dämmung ist ein Baustein der Sanierung
„Die Angst vor unnötigen Dämmstoffdicken und überteuerten Sanierungen ist vollkommen unbegründet“, ergänzt Dipl.-Ing. Jürgen Stupp, Vorsitzender des GIH-Hessen. „Niemand muss in einer normierten Plastikhülle wohnen.“ Jedes Haus sei individuell zu betrachten. Qualifizierte Energieberater helfen Hausbesitzern dabei, die für sie passende Lösung zu finden. Die der-zeit in erster Linie von bestimmten Medien kritisierte Fassadendämmung führe zu einer Ver-unsicherung in der Bevölkerung und konterkariere das wichtige Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren. Dämmung sei lediglich ein – wenn auch zentraler – Baustein bei der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden. Dazu gehören auch beispielsweise der Austausch von Fenstern oder der Umstieg auf eine moderne Heizungsanlage.
Kompetente Unterstützung durch erfahrene Experten
Für Haueigentümer sei es oft schwer, den „Dschungel der Möglichkeiten“ zu durchschauen, räumt Stupp ein. Daher rät er dazu, sich die kompetente und vertrauensvolle Unterstützung eines erfahrenen Experten zu sichern. Ein Gebäudeenergieberater erläutert, welche Maßnahme sich rechnet und wo es die entsprechenden Förderungen gibt. Sein Verband helfe da gern weiter.
Stichwort: Energieeinsparverordnung, § 25 Befreiungen
„Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen inner-halb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb an-gemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.“
(Quelle: EnEV, Bundesanzeiger)
Über Gebäudeenergieberater in Hessen e. V. (GIH-Hessen)
Im GIH-Hessen sind rund 140 qualifizierte hessische Energieberater organisiert. Der Verein versteht sich als Treuhänder seiner Auftraggeber. Er unterstützt sie dabei, bei sämtlichen Maßnahmen rund um Energieeffizienz die richtigen Entscheidungen zu treffen. In einem Vertrauensverhältnis entwickeln erfahrene und kompetente Berater und Planer unabhängig von Hersteller- und Lieferanteninteressen maßgeschneiderte Lösungen, die eine optimale Ausnutzung des Energieeinsatzes gewährleisten. Darüber hinaus helfen sie, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Die hessischen Energieberater begleiten und kontrollieren sämtliche ausgewählten Maßnahmen.
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Weitere Informationen: www.gih-hessen.de
Herausgeber:
Gebäudeenergieberater in Hessen e. V.
Ludwig-Erhard-Straße 5
68519 Viernheim
Telefon: 06204-3057393
Telefax: 06204-3057397
E-Mail: info(at)gih-hessen.de
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