(ots) - Victor Güthoff & Partner GmbH unterliegt vor dem
Oberlandesgericht Köln im Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten
- Eine auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der Deutschen
Umwelthilfe und ihres Bundesgeschäftsführers abzielende Klage als
strategisches Mittel der Lobbyarbeit ist gescheitert
Im Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen zu biologisch
abbaubaren Plastiktüten hat das Oberlandesgericht Köln die Klage der
Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und
Folienwerke GmbH gegen die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) abgewiesen
(Az 15 U 28/14). Die Richter gaben der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht und ließen die Revision
nicht zu. Damit sind die beiden Plastiktütenhersteller, nach der
Abweisung der Klage in der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln,
nunmehr auch in der Berufung mit der Verfolgung von
Schadensersatzansprüchen auf ganzer Linie gescheitert.
Die Plastiktütenhersteller Victor Güthoff & Partner GmbH und die
Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH hatten die DUH und ihren
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch persönlich auf Schadensersatz in
Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro verklagt. Grund waren zwei
Pressemitteilungen des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes vom
April 2012. Darin hatte die DUH mitgeteilt, dass die zum Teil aus
Polymilchsäure (PLA) bestehenden Bio-Tragetaschen nach einer eigenen
Umfrage unter deutschen Kompostierungsanlagenbetreibern zu den dort
herrschenden Bedingungen weit überwiegend nicht kompostierbar waren.
"Die Aufklärungsarbeit der DUH über die verheerenden
Umweltbelastungen der Plastiktütenflut macht die chemische Industrie
ganz offensichtlich nervös. Nur so ist zu erklären, dass die auf eine
wirtschaftliche Existenzvernichtung der Deutschen Umwelthilfe und
ihres Bundesgeschäftsführers abzielende Klage als strategisches
Mittel der Lobbyarbeit entsprechender Industriezweige benutzt wurde.
Die Plastiktütenhersteller müssen nach dem nun auch
zweitinstanzlichen Scheitern ihrer Klage erkennen, dass sich
Umweltschutzverbände nicht einfach kaltstellen lassen", erklärt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Für Resch ist die Klage des
Plastiktütenherstellers gegen die DUH nicht überraschend. Die Umwelt-
und Verbraucherschutzorganisation setzt sich seit 2012 mit ihrer
Kampagne "Einweg-Plastik kommt nicht in die Tüte" für eine radikale
Abkehr von Einweg-Plastiktüten nach dem Modell Irland oder
Kaliforniens ein, wo entsprechende Tüten mit einer Abgabe von 22 Cent
belastet oder gänzlich verboten sind.
Die DUH hatte im Jahr 2012 auf die irreführende Werbung für
Tragetaschen aus einem biologisch abbaubarem Kunststoff hingewiesen
und die drei Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe wegen der
dadurch praktizierten Verbrauchertäuschung erfolgreich abgemahnt.
Alle drei Unternehmen verkauften Tüten der Victor Güthoff & Partner
GmbH. Das Chemieunternehmen BASF lieferte das Material zur
Herstellung der Bioplastiktüten und gab Gutachten zum Umgang mit
Produkten aus diesem Material in Auftrag. Entgegen dem auf den Tüten
vermittelten Eindruck von Nachhaltigkeit sind die Bioplastiktüten
nicht umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten. Die DUH
bewertet sie, u. a. wegen des fehlenden Recyclingpfades, sogar als
deutlich schlechter als die herkömmlichen Plastiktüten. Als besonders
problematisch bewertet die DUH die Tatsache, dass der weit
überwiegende Teil der auf eine DUH-Umfrage antwortenden
Kompostierungsanlagenbetreiber mitteilte, erhebliche Probleme mit der
Kompostierung der Tüten zu haben und sie diese daher aussortieren
oder gar nicht erst annehmen. Nachdem ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe
gegenüber der DUH in Unterlassungserklärungen erklärten, ihre
biologisch abbaubaren Plastiktüten nicht mehr als "100%
kompostierbar" zu bewerben und diese aus dem Sortiment nahmen, wollte
sich die Victor Güthoff & Partner GmbH und ihr Tochterunternehmen den
dadurch vermeintlich entstandenen finanziellen Schaden, unter anderem
für entgangene Gewinne, von der DUH und ihrem Bundesgeschäftsführer
bezahlen lassen.
Die Unternehmen waren bereits erstinstanzlich vor dem Landgericht
Köln gescheitert. Nunmehr wurde auch die Berufung durch das
Oberlandesgericht zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass "auf
der Grundlage des Parteivortrags und der von den Parteien
eingereichten Unterlagen ohnehin davon auszugehen (ist), dass die
Aussage (der DUH und des Herrn Resch), dass auch nach der DIN EN Norm
13432 als biologisch abbaubarer Werkstoff zertifizierte Bio-
Tragetaschen (...), tatsächlich "nicht biologisch abbaubar", "nicht
kompostierbar" und "nicht recycelbar" sind und "keine Kompostierung"
erfolgt, sachlich zutreffend ist." (Urteilsbegründung, Seite 16).
"Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln stärkt Umwelt- und
Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und zeigt, dass selbst
Millionenklagen nicht zur Einschüchterung taugen", sagt Rechtsanwalt
Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertreten hat.
Das am 16. September 2014 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts
Köln ist noch nicht rechtskräftig. Ein PDF-Ausdruck des OLG-Urteils
kann über den folgenden Link abgerufen werden:
http://l.duh.de/p250914a#download. Informationen zur DUH-Kampagne
"Einweg-Plastik kommt nicht in die Tüte" finden Sie unter
www.kommtnichtindietuete.de.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Tel.: 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
Ann-Kathrin Marggraf, DUH-Pressestelle
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf(at)duh.de