Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses betrifft oft die wirtschaftliche Existenzgrundlage- wenn es zur Kündigung kommt, sollte man sich durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
(firmenpresse) - Manchmal kommt sie überraschend, teilweise kann man mit ihr rechnen. Es geht um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nun gilt es zügig das Richtige zu tun.
Zunächst ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Betroffene sollten sich so bald wie möglich, spätestens jedoch 3 Tage nach der Kündigung als arbeitssuchend melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Verspätungen können zu Sperrzeiten führen.
Wenn ein Vorgehen gegen die Kündigung erfolgen soll, muss die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beachtet werden. Wird sie versäumt, ist ein Angehen gegen die Kündigung nahezu unmöglich- egal, ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen tatsächlich auch entsprochen hat.
Daher sollte möglichst schnell ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden.
Zu beachten ist, dass beim Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt bezahlt, unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.
Die Kündigung muss formell und auch inhaltlich einige gesetzliche Anforderungen erfüllen. Nicht selten ist die Kündigung fehlerhaft. So hat sie z.B. stets schriftlich erfolgen und von der korrekten Person unterzeichnet und eigenhändig unterschrieben zu sein. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, so muss dieser bei der Entscheidung miteinbezogen werden. Auch formelle Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Weiter muss auch die Kündigungsfrist beachtet worden sein,die sich aus Gesetz, Vertrag pp. ergeben kann.
Weiter muss in den meisten Fällen auch ein Kündigungsgrund vorliegen.
Da es im Arbeitsrecht oft um eine Betrachtung des Einzelfalles geht, ist es meist angebracht, den individuellen Fall mit einem Anwalt zu besprechen und zu analysieren.
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