PresseKat - Tipps für den Alltag: Fahrverhalten dem Kreisel anpassen / Geschwindigkeit im Kreisel muss zum Kurv

Tipps für den Alltag: Fahrverhalten dem Kreisel anpassen / Geschwindigkeit im Kreisel muss zum Kurvenradius passen - 50 Stundenkilometer können zu schnell sein (FOTO)

ID: 1113336

(ots) -
An der Zufahrt zum Kreisel stand ein Vorfahrt-gewähren-Schild
neben einem blauen Ronde-Schild mit drei Pfeilen. Damit war die
Sachlage klar: Es handelte sich um einen normalen Kreisverkehr, in
dem Fahrzeuge Vorfahrt haben, die innerhalb des Kreisels fahren. In
diesem Punkt waren sich die beiden Autofahrer einig, als sie sich vor
dem Landgericht Mönchengladbach (Az 11 0410/11) und später vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf (Az 11 O 410/11) gegenüber standen.
Uneins waren sie sich darüber, warum sie im Kreisverkehr
kollidierten. Während der Mercedesfahrer behauptete, als erster in
den Kreisverkehr eingefahren zu sein und darum Vorfahrt gehabt zu
haben, widersprach seine Unfallgegnerin dem vehement. So oblag es den
Richtern, den Sachverhalt zu klären: Wie konnte es sein, dass der
Mercedes-Fahrer mit seiner rechten Vorderfront die linke hintere
Seite seiner Kontrahentin touchierte?

Licht ins Dunkel brachten sowohl die Zeugenaussagen als auch das
vom Gericht beauftragte Schadengutachten. Darin wurde bestätigt, dass
beide Unfall-Beteiligten nahezu gleichzeitig in den Kreisverkehr
eingefahren sind. Weshalb keiner gegenüber dem anderen
vorfahrtsberechtigt war, wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung
schrieb. Jeder der beiden habe sich auf das Einbiegen des anderen
einstellen müssen. Konkret heißt das: Die Geschwindigkeit muss
angepasst werden - in diesem Fall an den Kurvenradius. Genau das aber
hat der Mercedes-Fahrer nach Auffassung der Richter versäumt, als er
mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde den Kreisel
durchfuhr und deshalb mit dem Auto der Ford-Fahrerin kollidierte.
Dementsprechend trage der Kläger die alleinige Schuld am Unfall.
Dieser Auffassung schloss sich das OLG Düsseldorf an und wies die
Berufung zurück.



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Datum: 25.09.2014 - 14:55 Uhr
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