(ots) - Misshandlung von Flüchtlingen: Kriminalbeamte
fordern Gesetzesänderung, um privates Sicherheitspersonal überprüfen
zu können
BDK-Vizevorsitzender Küch kritisiert geltendes Datenschutzrecht -
Prüfung durch Polizei sei unmöglich
Osnabrück.- Als Reaktion auf die Misshandlungen von Flüchtlingen
durch private Sicherheitskräfte fordert der Bund Deutscher
Kriminalbeamter (BDK) eine Änderung der Datenschutzgesetze. In einem
Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte Ulf
Küch, stellvertretender BDK-Bundesvorsitzender und Kriminaldirektor
in Braunschweig: "Die geltenden Gesetze verhindern es, dass die
Polizei die Angestellten der Sicherheitsfirmen adäquat überprüfen
kann. Das muss schnellstens geändert werden." Grundsätzlich müssten
"für das Personal solcher Subunternehmer genau die gleichen
Regularien gelten wie für Neueinstellungen von Polizeibeamten",
erklärte Küch. "Eine solche Überprüfung durch die Polizei ist aber
zurzeit nicht möglich, wir dürfen das gar nicht", kritisierte Küch.
Die aktuellen Fälle in Nordrhein-Westfalen zeigten, wie dringlich die
Lage sei. "Private Unternehmer haben auch gar nicht die Möglichkeit,
ihr eigenes Personal so zu überprüfen wie die Polizei es tun könnte",
beklagt Küch.
Küch verglich die Situation bei der Bewachung von
Flüchtlingsunterkünften mit der in Fußballstadien, wo ebenfalls
private Subunternehmer beauftragt würden. "Wenn wir dort die
Veranstalter bitten, uns die Namenslisten der Sicherheitskräfte zu
übermitteln, verweigern sie dies mit Hinweis auf den Datenschutz. Und
hinterher wundert man sich, was für Personal dann in den Stadien für
Sicherheit sorgen soll." Klar sei aber auch, so Küch, dass die
Bereitschaftspolizei die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften nicht
leisten könne, hier sei man auf Subunternehmer angewiesen. "Und nicht
alle sind schlecht", sagt Küch.
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