(ots) - Anlässlich der 24. Konferenz der Gleichstellungs-
und FrauenministerInnen und -senatorInnen der Länder (GFMK) am 1./2.
Oktober 2014 fordert die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention die Beteiligten auf, ihren Beschluss
von 2012 endlich umzusetzen und ein gemeinsames Handlungskonzept zum
Schutz von Frauen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen. "Es ist
ein großes Versäumnis, dass die Länder nicht mit mehr Nachdruck daran
arbeiten, Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen",
kritisierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zu
UN-Behindertenrechtskonvention.
Bereits im Jahr 2012 hatte die GFMK beschlossen, "wirksame
Maßnahmen zu erarbeiten, um dem erschreckenden Ausmaß an Gewalt
entschieden und konsequent entgegenzuwirken". Bisher sind keinerlei
Ergebnisse dieses Beschlusses sichtbar worden.
"Um Frauen mit Behinderungen nachhaltig und effektiv vor Gewalt zu
schützen, bedarf es einer zuständigkeitsübergreifenden Strategie:
Prävention muss durch verfügbare Ansprechpartner in Einrichtungen und
barrierefreie Beratungsangebote sowie durch die Stärkung der
Autonomie von Frauen mit Behinderungen erfolgen", so Aichele.
Institutionen und Verfahren müssten barrierefrei zugänglich sein, um
Frauen mit Behinderungen die Durchsetzung ihrer Rechte zu
ermöglichen. Außerdem müssten Frauen mit Behinderungen nach einer
Gewalterfahrung Maßnahmen der Rehabilitation und Entschädigung in
Anspruch nehmen können.
Frauen mit Behinderungen sind einer Studie des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von 2011 zufolge in
einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Publikation:
Christine Dechant: UN-Behindertenrechtskonvention: Frauen mit
Behinderungen besser vor Gewalt schützen. Berlin: Deutsches Institut
für Menschenrechte, 2014 (aktuell 06/2014) http://ots.de/pVbcS
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